Serviererin bekam 4000 Euro offenen Lohn erst nach Einschreiten des Gerichtsvollziehers
OÖ. Fast 4000 Euro weniger, als ihr zugestanden wären, bekam eine Serviererin von ihrer Arbeitgeberin, einer Gastwirtin im Innviertel bezahlt. Und das bei einem relativ kurzen Arbeitsverhältnis von nur sieben Monaten als Teilzeitkraft. Die AK Oberösterreich musste das Geld bei Gericht einklagen. Selbst nach einem rechtskräftigen Urteil zahlte die Unternehmerin nicht. Die Serviererin bekam ihr Geld erst nach Einschreiten eines Gerichtsvollziehers. Die Innviertlerin war von Juli 2014 bis Februar...