Keine UVP-Pflicht für Unterinntaler Hochwasserschutz
Behörde hat über Art des künftigen Genehmigungsverfahrens entschieden – zwar keine UVP-Pflicht, aber detaillierte Einzelverfahren nach Wasser-, Naturschutz- und Forstrecht nötig. BEZIRK. Die Behörde hat nunmehr über die Art des Genehmigungsverfahrens für die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen im Unterinntal entschieden: Ein Großverfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) ist nicht notwendig. Der geplante Hochwasserschutz im Unterinntal hat keine erheblich schädlichen,...