Leichenbestattungsgesetz

Beiträge zum Thema Leichenbestattungsgesetz

In Ausnahmefällen können Bürgermeister praktische Ärzte mit der Vornahme der Totenbeschau betrauen. | Foto: pexels
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Totenbeschau
Bürgermeister dürfen Ärzte in den Dienst stellen

Im Zuge des neuen Ärzte-Bereitschaftsdienst in der Steiermark keimte ein Problem auf, das schon seit längerem schwelt: die Totenbeschau. Die Folge waren stundenlanges Herumtelefonieren von Angehörigen und Bürgermeistern, um einen Arzt aufzutreiben, der den Tod des Verstorbenen feststellte. Erst dann durfte der Tote in eine Aufbahrungshalle oder an ähnlichen Orten verbracht werden. Dringliche Novelle Der Aufschrei der Bevölkerung, aber auch der lokalen Politiker war so groß, dass der Landtag nun...

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Das Verstreuen der Asche aus der Urne ist in Österreich verboten. Laut dem Leichenbestattungsgesetz gilt der Friedhofszwang. | Foto: RMA/Archiv

Der Friedhof als Begegnungszone

Der Oberalmer Friedhof wird mit 100.000 Euro dem Trend entsprechend umgestaltet OBERALM (tres). "Die Gemeinde Oberalm als Friedhofsverwalter hat einen Trend zu berücksichtigen", sagt Bgm. Gerald Dürnberger. Und dieser Trend sieht dermaßen aus, dass Urnengräber immer mehr werden und die Sargbestattungen zurückgehen. "Die Kosten bei Urnengräbern sind geringer und die Pflege ist einfacher", weiß der Bürgermeister. Urnen statt Särge Darum soll im Oberalmer Friedhof nun eine neue Urnenwand errichtet...

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