Totenbeschau
Bürgermeister dürfen Ärzte in den Dienst stellen
Im Zuge des neuen Ärzte-Bereitschaftsdienst in der Steiermark keimte ein Problem auf, das schon seit längerem schwelt: die Totenbeschau.
Die Folge waren stundenlanges Herumtelefonieren von Angehörigen und Bürgermeistern, um einen Arzt aufzutreiben, der den Tod des Verstorbenen feststellte. Erst dann durfte der Tote in eine Aufbahrungshalle oder an ähnlichen Orten verbracht werden.
Dringliche Novelle
Der Aufschrei der Bevölkerung, aber auch der lokalen Politiker war so groß, dass der Landtag nun eine Gesetzesnovelle zum Leichenbestattungsgesetz verabschiedete, welche deutliche Verbesserungen bringt. "Mit dieser Novelle soll gewährleistet werden, dass im Todesfall rasch reagiert werden kann und eine Verbringung des Leichnams weg von Unfallstellen oder Sterbeorten daheim ermöglich wird", sagt Gemeindebund-Obmann LAbg. Erwin Dirnberger, auch Bgm. von Söding-St. Johann. Wichtig ist, dass Angehörige von Toten die Bürgermeister so schnell wie möglich verständigen.
Bürgermeister kann handeln
Ab sofort ist es im Ausnahmefall zukünftig möglich, dass Bürgermeister praktische Ärzte - aber auch Notärzte - zur Vornahme der Totenbeschau heranziehen können. Diese Ausnahmen ersetzen allerdings nicht die Verpflichtung der Bürgermeister zur Bestellung von Totenbeschauern. Zur Entlohnung der Ärzte werden die für die Durchführung der Totenbeschau vorgesehenen Tarife herangezogen.
"Danke an alle Fraktionen, die so eine rasche Novelle ermöglichten und den Dringlichkeitsstatus durchsetzten", so Dirnberger. "Gerade im Sommer ist das wichtig." Dirnberger hofft, dass nun auch die Ärzte mitziehen."
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