Mietgegenstand

Beiträge zum Thema Mietgegenstand

Bei der Rückgabe des Mietgegenstandes (Auszug) geht die Kaution wieder zurück an den Mieter. Teile davon kann der Vermieter aber einbehalten, aber nur aufgrund von berechtigten Forderungen. | Foto: mastersenaiper, Pixabay

Bauen & Wohnen
Die Kaution als Absicherung des Vermieters

Beim Abschluss eines Mietvertrages ist in der Regel eine Kaution zu bezahlen. Sie dient dem Vermieter als Pfand für mögliche Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Bei Auszug des Mieters können aber auch Teile der Kaution einbehalten werden. Und ist der Mieter nicht zufrieden mit der Abrechnung hat er zwei Optionen. SALZBURG. Schadenersatzforderungen, wie zum Beispiel ein kaputtes Fenster oder Geländerschäden, die beim Auszug aufgetreten sind oder Mietzinsrückstände sind Beispiele,...

  • Salzburg
  • Daniel Schrofner

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