Nachbarschaftskonflikt in Bisamberger Doppelhaus
An sich sollte das Strafverfahren gegen einen Bisamberger längst ohne seine Verurteilung beendet sein. Mitte Juni des Vorjahres hatten der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft dem Vorschlag von Richter Dietmar Nussbaumer zugestimmt, das Strafverfahren nach Ableistung von 140 Stunden gemeinnütziger Arbeit einzustellen. Weil der Angeklagte keine Sozialdienste leistete, musste jetzt das Verfahren fortgesetzt werden. Warum er entgegen seiner ursprünglichen Zustimmung die gemeinnützigen Arbeiten...