LESERBRIEF
Schnellfahren im Ortsgebiet ist kein Kavaliersdelikt
"Mit der Straßenverkehrsordnung 1960 hat der Gesetzgeber für Ortsgebiete die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 50 km/h festgelegt. Abgesehen davon sind Kfz-Lenker verpflichtet, die Fahrgeschwindigkeit den jeweiligen Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, anzupassen. Ortsgebiet ist ein feststehender Begriff der österreichischen Straßenverkehrsordnung, der sich auf das Straßennetz innerhalb der Hinweiszeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“ bezieht. Diese...