St. Veit
Meldepflicht für Osterfeuer
Osterfeuer sind meldepflichtig. Anträge können im Rathaus St. Veit bis 15. April abgegeben werden. ST. VEIT. Anträge für Osterfeuer in St. Veit sind noch bis 15. April möglich. Formulare dafür sind im St. Veiter Rathaus und als Download verfügbar. Gemäß Gefahren- und Feuerpolizeiordnung ist das Verbrennen im Freien im bebauten Gebiet verboten. Das Abheizen eines Osterfeuers im bebauten Gebiet ist nur zulässig, wenn aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der Witterungsverhältnisse keine...