Philip Streit gibt Tipps für Paare, die nicht verheiratet sind, aber sich eine gemeinsame Immobilie anlegen wollen. Zusammenleben ohne Trauschein? Dies ist lange schon gang und gäbe, nur rechtlich ist dennoch Vorsicht geboten, wenn man sich eine gemeinsame Immobilie anschafft. Steht man nicht gemeinsam im Grundbuch, hat derjenige Partner, der nicht drinnen steht, auch gar keinen Anspruch. Auch wenn beide Teile im Grundbuch eingetragen sind, gibt es für unverheiratete Paare kein Erbrecht auf die...