Regeln für den Waldbesuch
Franz Reinthaler vom Bezirksjagdausschuss erklärt, was im Wald erlaubt und was verboten ist. BEZIRK (penz). Der warme Frühling lockt viele Bewegungshungrige hinaus in die Natur, auch in die heimischen Wälder. Aber auch wenn der Mensch Gast in der Natur ist, ist er noch lange nicht König. Das Forstgesetz besagt, dass es jedermann freisteht, den Wald für Erholungszwecke zu betreten. Dieses Recht hat aber auch Grenzen, die vielfach leichtfertig überschritten werden. Ausgenomen sind etwa Wieder-...