Arbeiterkammer: Fragen bei Dienstverhinderung im Katastrophenfall
Welche Rechte und Pflichten hat ein Dienstnehmer bei Diensthinderung im Katastrophenfall? Arbeitsrechtsexperte Wolfram Lechner klärt auf Kommt man aufgrund von Unwetterschäden, Murenabgängen, Überflutung oder Schneechaos nicht pünktlich oder gar nicht zur Arbeit, liegt ein Diensthinderungsgrund vor. Dieser rechtfertigt das Zuspätkommen oder Fernbleiben. Die betroffenen Dienstnehmer sind aber trotzdem dazu verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen um zur Arbeit zu erscheinen. „Alles Zumutbare...