AK-Tipp: Unwetter-Schäden sofort melden!
Nach den verheerenden Unwettern gehen zahlreiche Anfragen bei der Arbeiterkammer ein, wie der Schaden nun bei den Versicherungen geltend gemacht werden muss. „Der Schaden muss unverzüglich bei der Versicherung gemeldet werden. Es empfiehlt sich, sofort die Schäden mit Fotos zu dokumentieren und diese Unterlagen für die Versicherung bereitzuhalten“, rät Mag. Christian Koisser von der Konsumentenabteilung der AK Burgenland. Weitere wichtige AK-Tipps: • Wenn der Schaden nur telefonisch bekannt...