Sonnwendjoch

Beiträge zum Thema Sonnwendjoch

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Eine Novelle des Seilbahngesetzes / Seibg2003 / neue Verfahrensanweisung bezüglich konzessionsverlängerung von Altanlagen welche VOR 2004 in Betrieb genommen wurden!

Die Sonnwendjochlifte brauchen nicht zu sterben wenn die neue Verfahrensanweisung des SEIBG 2003 / Konzessionsverlängerung Altanlagen/ angewendet werden und die Anlagen sicherheitstechnisch wie bisher in ORDNUNG sind! Der Begriff " Stand der Technik" wurde neu definiert. Lesen sie bitte wie folgt werte Leser : 13.3.2015 Internationale Seilbahn­Rundschau: Neuerungen im Seilbahnrecht http://www.isr.at/262.98.html?L=0 1/4 BMVIT Neuerungen im Seilbahnrecht Durch das Seilbahngesetz 2003, BGBl. I...

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