Reisen in Risikogebiete
Kroatien-Rückkehrer könnten um Lohn umfallen
Seit heute Montag gilt eine Reisewarnung für Kroatien. Das könnte für Urlauber auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. ÖSTERREICH. Wer trotz Reisewarnung ins Ausland fährt, der hat im Fall einer Erkrankung mit dem Coronavirus oder einer behördlich verfügten Absonderung im Ausland, die zur einer verspäteten Rückkehr nach Österreich führt, keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. „Eine Änderung der Einreisebestimmungen kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Daher ist es wichtig, dass...