Reisen in Risikogebiete
Kroatien-Rückkehrer könnten um Lohn umfallen
Seit heute Montag gilt eine Reisewarnung für Kroatien. Das könnte für Urlauber auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
ÖSTERREICH. Wer trotz Reisewarnung ins Ausland fährt, der hat im Fall einer Erkrankung mit dem Coronavirus oder einer behördlich verfügten Absonderung im Ausland, die zur einer verspäteten Rückkehr nach Österreich führt, keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
„Eine Änderung der Einreisebestimmungen kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Daher ist es wichtig, dass es arbeitsrechtliche Klarheit gibt, besonders für Kroatien-Rückkehrer und alle Heimkehrer aus einer Region oder aus einem Land mit einer Reisewarnung der Stufe 5 oder 6“, betonte Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Montag in einer Aussendung. Auf der Webseite des Arbeitsministerium soll ein entsprechendes Handbuch für Klarheit bei Urlaubern sorgen: Das Handbuch „COVID-19: Urlaub und Entgeltfortzahlung" wurde entsprechend aktualisiert und steht auf der Webseite des Ministeriums unter www.bmafj.gv.at zur Verfügung.
Reise ist kein Entlassungsgrund
Ein Entlassungsgrund liegt bei Reisen in Länder mit einer Reisewarnung aber grundsätzlich nicht vor. Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin, die in ein Land fahren, für das eine Reisewarnung besteht, hätten eine Dienstverhinderung (= den nicht rechtzeitigen Antritt der Arbeit) in diesem Fall jedoch grob fahrlässig verursacht, heißt es vom Ministerium. Das ist nach Ansicht des Arbeitsministeriums der Fall, wenn man jetzt etwa trotz Reisewarnung nach Kroatien fährt.
Das Arbeitsministerium gibt in diesem Fall folgende Verhaltenstipps:
- Vor dem Urlaub prüfen, für welche Regionen oder Länder Reisewarnungen der Stufe 5 oder 6 vorliegen (https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/).
- Unverzüglich den Arbeitgeber über die Dienstverhinderung informieren.
- Das unbegründete Fernbleiben von der Arbeit, ohne den Arbeitgeber zu informieren, würde eine Entlassung rechtfertigen.
Arbeitsministerin Aschbacher rät, sich "vor der Reise über die Situation im Urlaubsland und mögliche Reisebeschränkungen zu informieren und die Hygienevorschriften einzuhalten, um gesund und erholt zurückzukehren“.
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
1 Kommentar
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.