Wählen ab 16

Beiträge zum Thema Wählen ab 16

Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (Stichtag Wahlsonntag) ist der Urnengang am 9. März erlaubt. | Foto: Foto: Neumayr

Wer darf am 9. März in Salzburg wählen gehen?

SALZBURG. Aktiv wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag für die Wahlen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und bis zum Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung ist, dass die Wahlberechtigten in einer Gemeinde des Landes Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. An den Wahlen können nur Wahlberechtigte, deren Namen im Wählerverzeichnis eingetragen sind, teilnehmen. EU-Bürger stimmen ab Bei den...

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