EU-Lebensmittelverordnung: "Wir wollen keine Diätrestaurants sein"
Die Kennzeichnung allergener Stoffe in Gastronomiebetrieben ist gut vorbereitet, keine Gefahr für regionale Produkte. TIROL. Ab 13. Dezember müssen Wirtshausgäste schriftlich oder mündlich über die allergenen Inhaltsstoffe in den Speisen aufgeklärt werden. Die EU verlangt diese Kennzeichnung. "Für die Gastronomen an und für sich kein Problem, nur diese Verordnung wurde bereits 2010 erlassen, erst im Feber 2014 wurde auf die Umsetzung bis Dezember hingewiesen", ärgert sich Josef Hackl, Obmann...