EU-Lebensmittelverordnung: "Wir wollen keine Diätrestaurants sein"

Josef Hackl, Obmann der Gastronomen in der Wirtshaftskammer Tirol | Foto: Kretschmar
  • Josef Hackl, Obmann der Gastronomen in der Wirtshaftskammer Tirol
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TIROL. Ab 13. Dezember müssen Wirtshausgäste schriftlich oder mündlich über die allergenen Inhaltsstoffe in den Speisen aufgeklärt werden. Die EU verlangt diese Kennzeichnung. "Für die Gastronomen an und für sich kein Problem, nur diese Verordnung wurde bereits 2010 erlassen, erst im Feber 2014 wurde auf die Umsetzung bis Dezember hingewiesen", ärgert sich Josef Hackl, Obmann der Fachgruppe Gastronomie der Wirtschaftskammer. Mittlerweile wurde ein umfangreiches Schulungsprogramm durchgeführt, über 1400 Wirte und Mitarbeiter der 5.500 Tiroler Gastronomiebetriebe haben daran teilgenommen. Und 950 sind noch bis Dezember vorgemerkt. "Hans Haller hat hier exzellente Arbeit geleistet, die Kennzeichnungspflicht dürfte ohne gröbere Schwierigkeiten umgesetzt werden."
Befürchtungen der Gewerkschaft, die Verantwortung der Umsetzung würde an die Mitarbeiter abgewälzt, zerstreut Hackl. "Natürlich ist im kleinen Wirtshaus der Chef verantwortlich, in größeren Betrieben kann aber durchaus der Küchenchef dafür zuständig sein", so Hackl.

Gefahr für Tiroler Produkte?

Laut Hackl ist diese Allergen-Verordnung von der Lebensmittelindustrie eingebrockt worden, auch um ihre Convenience-Produkte besser vermarkten zu können. Tirols Agrarmarketing-GF Wendelin Juen äußerte die Befürchtung, dass Betriebe wegen der Verordnung auf regionale Tiroler Produkte in Zukunft verzichten könnten. Hackl sieht das anders. "Die regionalen Produkte kennen die Gastronomen und sie haben das Vertrauen in die Produzenten. Und der Gast will die regionalen Produkte auf dem Teller, das macht die Tiroler Gastronomie auch so erfolgreich." Laut Juen seien die bäuerlichen Direktvermarkter, die diese Verordnung auch trifft, ebenfalls gut vorbereitet.
Hackl rät den Küchenchefs, Datenblätter über ihre Speisen zu führen, um im Anlassfall eine lückenlose Dokumentation zeigen zu können. Auswirkungen auf die Tiroler Küche sieht Hackl keine. "Die Allergiker wissen, wie mit ihrer Krankheit umzugehen ist, wir wollen durch die Verordnung auch keine Diätrestaurants werden, sondern bleiben Wirtshäuser, in denen sich der Gast wohlfühlen kann."
Eine Forderung hat Hackl noch an den Gesetzgeber: "Vereinsfeste müssten gesetzlich auch zur Allergen-Verordnung verpflichtet werden. Diese Ausnahmen sind nicht einzusehen."

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