Große Info-Veranstaltung zum Thema Barrierefreiheit
Betriebe, die Waren und Dienstleistungen anbieten, müssen ab 1. Jänner 2016 barrierefrei sein. ST. VEIT. Betriebe, die Waren und Dienstleistungen anbieten, müssen ab 1. Jänner 2016 barrierefrei sein. Denn dann endet die zehnjährige Übergangsfrist für das Behindertengleichstellungsgesetz. Der Wirtschaftbund klärt auf, was zu tun ist – ab 1. Jänner 2016 gilt die Barrierefreiheit. Dazu gibt die Roadshow "Im Visier der Barrierefreiheit – die Übergangsfrist endet 2015! Ist Ihr Betrieb gerüstet?" am...