Kaum Handhabe gegen Bettler in Telfs
Telfer GR Köll regt Verordnung an, gegen Bettel-Kriminalität vorzugehen
TELFS. Die Bettler sind ein Dorn im Auge des Telfer GR Sepp Köll (Telfs Neu), ihm geht es um eine Vorgehensweise gegen einen möglichen kriminellen Hintergrund. Zu seiner Anfrage im letzten Gemeinderat stellte der Telfer Amtsleiter Mag. Bernhard Scharmer klar: "Stilles Betteln ist erlaubt, aggressives Betteln ist verboten." Eine Verordnung der Gemeinde bringe nichts, das sei schon im Landespolizeigesetz verankert. Und eine Verordnung gegen stilles Betteln bringt nur bei Märkten etwas, etwa beim Telfer Monatsmarkt. Aber die Verordnung greift nur dann, wenn die Veranstaltung dadurch beeinträchtigt würde, erklärt Bgm. Christian Härting. Dass das stille Betteln in Telfs gewerbsmäßig betrieben wird, eine Organisation dahinter steckt, ist schwer nachzuweisen. "Gegen gewerbsmäßiges Betteln geht die Polizei vor, nur muss es erst einmal nachgewiesen werden." Derzeit hat die Polizei auch nur nach der Straßenverkehrsordnung §78 eine Handhabe, Bettler des Platzes zu verweisen, wenn diese auf dem Gehsteig sitzen.
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