Tödlicher Verkehrsunfall mit Fahrerflucht in Unterperfuss - Verdächtiger stellte sich!

In dieser Garage in Zirl fanden die Ermittler den gesuchten Audi RS4. | Foto: ZOOM-Tirol
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UNTERPERFUSS. Am Dienstag, 4. März 2013 gegen 23.20 Uhr kam es im Gemeindegebiet von 6178 Unterperfuss, Freilandbereich der Völser Straße L 11, Km 10,800, zu einem Zusammenstoß zwischen einem Fußgänger und einem aus Richtung Unterperfuss kommenden und in Richtung Kematen fahrenden PKW. Dabei wurde der Fußgänger auf die Fahrbahn geschleudert. Die durch den Notarzt und der Rettung Zirl durchgeführten Reanimationsversuche blieben erfolglos. Der 26-jährige Mann erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen. Der beteiligte Lenker verließ, ohne sich um den verletzten Fußgänger zu kümmern, die Unfallstelle und beging Fahrerflucht.

Unfalllenker stellte sich am Tag danach

Im Laufe des darauffolgenden Nachmittags stellte sich der Lenker, es ist ein 31-jähriger Mann aus dem Bezirk Innsbruck-Land. Die Polizei war ihm bereits auf der Spur. Die Ermittlungen werden weitergeführt.
Bei der Einvernahme erklärte der Unfalllenker, er habe geglaubt, es habe sich um ein Tier gehandelt. Das betreffende Auto, ein Audi RS 4 mit 400 PS, gehört dem Chef des Verdächtigen, der Werkstättenbesitzers in Zirl. Der Unfalllenker hat den Audi nach der Kollission in einer Garage in Zirl abgestellt. Er gab gegenüber der Polizei auch zu, etwas Alkohol konsumiert zu haben. Der Alkotest brachte mehr als 16 Stunden nach dem Unfall allerdings ein negatives Ergebnis.
Das Auto hat ein bulgarisches Kennzeichen. Die Finanzpolizei überprüft aufgrund des Verdachtes, die Anmeldung des Kfz sei aus steuer- und finanztechnischen Gründen in Bulgarien erfolgt.

Der ÖAMTC informiert zum Thema Fahrerflucht

Fahrerflucht - Angst vor Konsequenzen ist für Opfer lebensgefährlich
Ein tödlicher Verkehrsunfall mit Fahrerflucht ereignete sich in der vergangenen Nacht in Tirol. Ein Pkw rammte einen 26-jährigen Fußgänger und verletzte ihn tödlich. Der Autolenker flüchtete.
ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger erkennt unterschiedliche Ursachen, warum ein Lenker nach einem Unfall nicht anhält und Erste Hilfe leistet: "Unfälle, in die man verwickelt ist, stellen für Autofahrer eine massive Stress-Situation dar. Manche geraten in Panik und reagieren mit Verdrängung, Verleugnung und flüchten. Andere treffen die Entscheidung rational - sie befürchten strafrechtliche oder persönliche Konsequenzen." In beiden Fällen sieht der Kraftfahrer in der Flucht den einzigen Ausweg. "Die Angst, die er plötzlich hat, steht jedoch in keinem Verhältnis zu den möglichen Folgen. Die richtige Reaktion des Unfalllenkers kann für das Opfer über Leben und Tod entscheiden", betont die ÖAMTC-Expertin. 2012 gab es in Österreich laut Statistik Austria 1.879 Unfälle mit Fahrerflucht. Dabei wurden 2.093 Personen verletzt, 13 Personen kamen ums Leben. Im Vorjahr ereigneten sich acht tödliche Unfälle mit Fahrerflucht, heuer war der gestrige gleichzeitig der erste (Quelle: BMI).

Bei Imstichlassen von Verletzten drohen hohe Geldstrafen und Gefängnis
"Rechtlich wird unterlassene Hilfeleistung bei einem Unfallverursacher anders gewertet als bei jemandem, der zufällig am Unfallort vorbeikommt", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Als fahrerflüchtig bei einem Unfall mit Personenschaden gilt, wer als Unfallverursacher eine verletzte Person im Stich lässt und nicht die Polizei verständigt. "Dabei ist zu beachten, dass bereits das Entfernen vom Unfallort als Fahrerflucht gilt", betont Hoffer. Wird ein Fahrerflüchtiger ausfindig gemacht, so muss er mit rechtlichen Folgen rechnen. "Einem fahrerflüchtigen Lenker drohen je nach Unfallfolge entweder eine Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, der Entzug der Lenkberechtigung oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre", warnt der ÖAMTC-Jurist. Außerdem kann in diesem Fall die Haftpflichtversicherung das an den Geschädigten ausbezahlte Geld vom fahrerflüchtigen Lenker zurückfordern.

Gesetzliche Verpflichtung zu "richtiger Reaktion" – Anhalten, Absichern, Helfen
Wer an einem Unfall beteiligt ist, hat laut Straßenverkehrsordnung mehrere Verpflichtungen. Personen, die im weitesten Sinn als Unfallverursacher zu bezeichnen sind, müssen - ohne Rücksicht darauf, ob sie am Unfall schuld sind - als Fahrzeuglenker sofort anhalten, die Unfallstelle absichern sowie an der Aufklärung des Sachverhaltes mitwirken. Wurden Personen verletzt, muss der Verursacher Hilfe leisten oder zumindest Hilfe holen. Auf jeden Fall muss sofort die Polizei verständigt werden. "Zeugen eines Unfalls sind aufgefordert, sich bei der Polizei zu melden", sagt ÖAMTC-Verkehrspsychologin Seidenberger. "Es ist wichtig, sich die Zeit zu nehmen. Damit leistet man einen wichtigen Beitrag zur Aufarbeitung und Lösung des Falles."
(Quelle: ÖAMTC)

In dieser Garage in Zirl fanden die Ermittler den gesuchten Audi RS4. | Foto: ZOOM-Tirol
Gerhard Niederwieser an der Unfallstelle. | Foto: ZOOM-Tirol
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