"Wir sind Tiroler 2. Klasse!"

Ehepaar Kornherr feiert Goldene Hochzeit ohne Ehrung von Gemeinde und Land.
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  • Ehepaar Kornherr feiert Goldene Hochzeit ohne Ehrung von Gemeinde und Land.
  • hochgeladen von Georg Larcher

TELFS. Goldene Hochzeit, 50 gemeinsame Ehejahre, feiern heuer Helga und Eberhard Kornherr aus Telfs. Sie freuten sich schon auf eine Feier, welche die Gemeinde zu ehren der Hochzeitsjubiläen veranstaltet, auf Glückwünsche von Bürgermeister und Bezirkshauptmann und die Jubiläumsgabe des Landes. Bei der Anmeldung im Gemeindeamt kam jedoch die Ernüchterung: Nicht zugelassen, ein Kriterium ist nicht erfüllt: "Wir hatten unseren Hauptwohnsitz während der letzten 25 Jahre nicht ununterbrochen in Tirol. Ich empfinde diese Voraussetzung als unberechtigt, ungerecht und nicht mehr zeitgemäß."
Die Heiratsurkunde und die österr. Staatsbürgerschaft konnte Kornherr vorweisen, aber aufgrund seiner Kündigung im Alter von 56 Jahren musste der Entwicklungs-Techniker neun Jahre in Deutschland arbeiten und dort wohnen. "Ich war 38 Jahre in Tirol gemeldet, habe mich immer als Tiroler gefühlt. In Zeiten steigender Arbeitslosigkeit predigen Politiker schon seit vielen Jahren, dass die Arbeitnehmer flexibel und bereit sein müssen, den Arbeitsort zu wechseln. Sind also diejenigen, die wegen einer anderen Arbeit oder auch aus sonstigen Gründen gezwungen wurden, Tirol zeitweise zu verlassen, Tiroler zweiter Klasse, die von diesen Feiern und der Jubiläumsgabe des Landes auszuschließen sind?"
Seit 2005 lebt das Ehepaar wieder in Tirol, in einer Eigentumswohnung in Telfs. "Ich bin in Tirol geboren, hier aufgewachsen, zur Schule gegangen und habe meinen Militärdienst freiwillig vor dem Studium als guter Staatsbürger und Tiroler abgeleistet. Ich habe dadurch, dass ich mit 56 nicht in die Arbeitslosigkeit ging, dem Staat viel Geld erspart. Jetzt werde ich dafür bestraft. Nachdem meine Bewerbung für die Feier und die Jubiläumsgabe abgelehnt wurde, fühle ich mich als Tiroler 2. Klasse, mich vor den Kopf gestoßen und diskriminiert."
Ein Beispiel aus Wien zeigt, dass es auch anders geht: Dort genügt die Heiratsurkunde, der Staatsbürgerschaftsnachweis und der Nachweis, dass man ohne vorgeschriebene Mindestdauer in Wien den ordentlichen Wohnsitz hat. "Die Jubiläumsgabe ist dort zwar niedriger als in Tirol. Dafür werden aber nicht so viele Jubelpaare einfach ausgeschlossen und diskriminiert", meint Kornherr.

Zur Sache: Hochzeits-Jubiläumsgabe

Im Amt der Tiroler Landesregierung werden die Anträge, die von den Gemeinden eintreffen, geprüft. Die Landes-Gabe für Hochzeitsjubiläen wurde in Tirol in den 70er-Jahren von LH Wallnöfer eingeführt. Die Kriterien der Gewährung der Jubiläumsgabe ist seit Jahrzehnten für alle gleich, bei der Anzahl der "Goldenen Hochzeiten" ist auch kein Rückgang zu verzeichnen. Auch handelt es sich bei der Tiroler Jubiläumsgabe um eine einzigartige Gabe, ist eine Landes-Sache und es gibt diese noch in Wien und OÖ.
Es ist ein freiwilliger Beitrag des Landes, es besteht kein Rechtsanspruch auf das Landes-Geld: Für 50 Jahre Ehe gibt es 750,- €, für 60 Jahre 1000,- € und für 70 Jahre 1.100,- €
Kriterien, die Paare erfüllen müssen, um in den Genuss der Jubiläums-Gabe zu kommen:
1.) die Heiratsurkunde, aus der hervorgeht, dass die Hochzeit vor 50 Jahren war,
2.) die österreichische Staatsbürgerschaft und
3.) ununterbrochener Hauptwohnsitz in Tirol während der letzten 25 Jahre.

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