Fahrlässige Gefährdung durch Sprengmittel in Scharnitz
Am 25.11.2016, gegen 11:00 Uhr, wurde auf der Baustelle des Umfahrungstunnels in Scharnitz eine Sprengung durchgeführt. Die Detonation war derart stark, dass ein Stein durch eine Terrassentür eines Wohnhauses geschleudert wurde. Eine 46-jährige Frau aus Scharnitz wurde dabei nur knapp verfehlt.
SCHARNITZ. Laut derzeitigem Ermittlungsstand war beabsichtigt, unmittelbar vor dem Durchbruch des Umfahrungstunnels noch eine Schicht abzusprengen und dann den letzten Teil (ca. 1 bis 2 m Fels) zu schremmen. Die besagte Sprengung brach jedoch wider Erwarten ins Freie durch und Steine prasselten in einem Umkreis von 100 Metern nieder. Eine Frau, die zu diesem Zeitpunkt auf dem Balkon ihres Hauses in einer Entfernung von ca. 60 Metern stand und das Geschehen filmte, wurde durch einen Stein beinahe getroffen. Der Stein durchschlug die Balkontüre und blieb in einem Nebenraum liegen.
Hinsichtlich der näheren Umstände sind noch weitere Erhebungen erforderlich.
Der Staatsanwalt ordnete die Einstellung der Baustelle im Bereich des Nordportals an.
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