Kuriose Gaunerzeichen am Postkastl
Seltsame Zeichen an ihren Postkästen und Haustüren haben in den vergangenen Tagen einige Adneter Bürger in Alarmbereitschaft versetzt. Gruppeninspektor Florian Kendlbacher von der Polizeiinspektion Adnet hat die Kritzeleien als "Ganoven-Zinken" enttarnt.
TENNENGAU (tres). Das Wort Zinken bezeichnet die geheime Verständigung durch Laute, Gestik oder Mimik, vor allem aber durch grafische Zeichen, die meist von Nichtsesshaften, von Gaunern oder Bettlern benutzt und meist nur von ihnen verstanden werden.
„Diese Zeichen, die aus Kreisen und einfachen Linien bestehen, und die mit Kreide oder einem Stift aufgemalt werden, sollte man am besten sofort weglöschen!“, rät Kendlbacher. Im 16. Jahrhundert, also noch bevor das Wort Zinken Verwendung fand, waren in Europa erstmals grafische Hinweise dieser Art zu beobachten - aber sie erfreuen sich offensichtlich nach wie vor großer Beliebheit. Es ist wahrscheinlich, dass diese Zinken nicht nur in Adnet, sondern auch in anderen Gemeinden auftreten oder schon aufgemalt worden sind. Ein achtsamer Blick auf den eigenen Postkasten und die Haustüre ist daher ratsam!
Auch vermehrte Bettelei - doch Betteln ist verboten!
Eine historische Zusammenstellung umfasst etwa 340 Zeichen. Mit ihrer Hilfe informierten sich immer schon Bandenmitglieder darüber, wo sich die Bettelei vor Haustüren lohnt, aber auch wann z. B. ein bestimmtes Haus ausgeraubt werden konnte. Zu spaßen ist mit den Kritzeleien also nicht! „Glücklicherweise ist bis dato aber noch kein Fall bekannt, in dem ein Einbruch aufgrund eines Gaunerzinkens begangen wurde“, erklärt der Gruppeninspektor.
Aber nicht nur Gaunerzinken, auch vermehrte Bettelei wirft bei den Tennengauern Fragen auf. So klingeln z. B. in Puch zur Zeit häufig, teilweise mehrere Male am Tag Menschen, die um Geld betteln und die dabei teilweise sehr aufdringlich sind. Soll man solchen Landstreichern nun Geld oder etwas zu essen geben, oder nicht? Ein Blick in das Salzburger Landes-Polizeistrafgesetz klärt auf. Da steht: „Wer an einem öffentlichen Ort oder von Haus zu Haus von fremden Personen unter Berufung auf wirkliche oder angebliche Bedürftigkeit zu eigennützigen Zwecken Geld oder geldwerte Sache für sich oder andere erbittet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 500 Euro und für den Fall der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe zu bestrafen (...)“. Betteln ist in Salzburg also verboten.
Abzocker-Banden aus Osteuropa
Kendlbacher erklärt: „Gibt man den Leuten etwas zu essen, schmeißen die das meist ohnehin sofort weg. Den meisten geht es nur ums Geld, wirklich Bedürftige sind ganz selten dabei. Diese Menschen nutzen die Gutmütigkeit und das Mitleid der Österreicher aus. Meist handelt es sich dabei um organisierte Banden aus dem Osten, die mit der Bettelei sehr gut verdienen. Ein Tagesumsatz von 100 Euro ist - vor allem an stark frequentierten Stellen in der Stadt - nicht selten!“ Es gibt friedliche, nicht selten aber auch äußerst aggressive Bettler, „wo die Leute ihnen dann sogar aus Angst Geld geben, damit sie verschwinden“, so der Polizeibeamte.
Er rät: „Kommt ein Bettler an Ihre Haustüre oder sehen Sie jemanden auf der Straße, dann geben Sie ihm kein Geld, sondern rufen Sie am besten sofort die Polizei!“
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