Mehr Freiheiten durch neues Schulgesetz für Landwirtschaftsschulen?

Schülerinnen bei der Produktveredelung an der LWS Winklhof: Milchverarbeitung mit dem zuständigen Lehrer Georg Wimmer. Das novellierte Gesetz erlaubt erhöhte Schwerpunktsetzung in den Regionen. | Foto: LWS Winklhof
  • Schülerinnen bei der Produktveredelung an der LWS Winklhof: Milchverarbeitung mit dem zuständigen Lehrer Georg Wimmer. Das novellierte Gesetz erlaubt erhöhte Schwerpunktsetzung in den Regionen.
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OBERALM/SALZBURG. Das Landwirtschaftsschulgesetz soll Novelliert werden. Dieser Tage lief die Begutachtungsfrist für Experten aus. Der Direktor der Landwirtschaftlichen Fachschule Winklhof in Oberalm freut sich auf die Neuerungen. Den Bezirksblättern erzählte er, warum.

Bezirksblätter: In der Novelle des Schulgesetzes für Landwirtschaftsschulen sind eine Dezentralisierung und ein Mehr an Schulautonomie geplant. Was genau bedeutet das in der Praxis, und wie bewerten Sie es?
DIR. GEORG SPRINGL: Grundsätzlich sind wir, die landwirtschaftlichen Fachschulen, mit dem neuen Schulgesetz und dem damit verbundenen neuen Lehrplan sehr zufrieden. Ein Teil der Unterrichtseinheiten des theoretischen und praktischen Unterrichts kann von den Schulen frei zugeordnet werden. So besteht die Möglichkeit, Schwerpunkte zu setzen. Am Winklhof wird diese Möglichkeit in allen drei Fachrichtungen – Betriebs- und Haushaltsmanagement, Landwirtschaft und Pferdewirtschaft – umgesetzt.

Außerdem wird eine verpflichtende Abschlussprüfung eingeführt, um die Vergleichbarkeit mit dem allgemeinen Fachschulwesen zu erreichen. Wie stehen Sie dazu?
Die Abschlussprüfungen sind durchaus als Aufwertung zu sehen und hinsichtlich der europäischen Bildungsstandards unbedingt notwendig. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in Kleingruppen gemeinsam mit Betreuungslehrern an einer Abschlussarbeit und präsentieren diese im Rahmen der Prüfung. Weiters wird eine schriftliche Klausurarbeit geschrieben, eine mündliche und eine praktische Prüfung in gewählten Fachgegenständen abgelegt. Beurteilt werden die fachlichen, sozialen, persönlichen und medialen Kompetenzen der angehenden Absolventinnen und Absolventen. In den drei Ausbildungsjahren mit dem zu absolvierenden Pflichtpraktikum wird unsere Jugend bestens vorbereitet. Die Abschlussprüfung soll die Schülerinnen und Schüler fordern, aber keinesfalls überfordern.

Es heißt von Seiten des Landes Salzburg, dass den Schülern ein "verstärktes Mitgestaltungsrecht am Schulleben und zudem ein starkes Recht für die Vertretung ihrer Interessen eingeräumt“ werde. Ist bereits klar, wie das aussehen soll?
Der Umgang mit der Schulautonomie und dem daraus folgenden Schulkonzept wird im Schulgemeinschaftsausschuss besprochen, so können sich Schüler, Eltern und Lehrer direkt einbringen und mitgestalten.

Ist der Gesetzesentwurf in Zusammenarbeit mit den LWS entstanden und wurden Ihre Wünsche berücksichtigt?
Die Schulaufsicht, die Direktorinnen und Direktoren der Landwirtschaftsschulen haben in einer Arbeitsgruppe am Gesetzentwurf mitgearbeitet, Wünsche wurden berücksichtigt. Der Entwurf wurde auch der Personalvertretung vorgelegt.

Worin erkennen Sie die größten Vorteile?
Den größten Vorteil sehe ich in der Flexibilität. Durch die Schulautonomie können wir unser Bildungsangebot den Bedürfnissen der Regionen sehr individuell anpassen.

Was daran stimmt Sie skeptisch?
Bisweilen nichts.

Interview: Julia Schwaiger

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