Polizeimeldung aus dem Tennengau
Tennengauer Opfer von Pishing-Mail

- Betrüger entwendeten einen vierstelligen Betrag vom Konto des Tennengauers.
- Foto: pixabay / Symbolfoto
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Die Polizei warnt vor Pishing-Mails. Ein Tennengauer wurde Opfer eines Pishing-Mails. Ihm wurde ein vierstelliger Betrag abgebucht.
HALLEIN. Laut der Polizei erhielt am Abend des 9. März ein 58-jähriger Tennengauer eine E-Mail, in der sich der bislang unbekannte Absender als Bank des Opfers ausgab. Im Mail forderten die Betrüger den Mann auf einem Link zu öffnen und sein Konto zu verifizieren.
In weiterer Folge sollte er einen TAN eingeben. Dem Tennengauer kam es schließlich unseriös vor und er brach den Vorgang ab. Trotzdem gelang es den Unbekannten einen vierstelligen Beitrag von seinen verknüpften Konten auf ein ausländisches Konto abzubuchen.

- Die Polizei warnt vor Pishing-Mails
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Pishing - Mails
Unter dem Begriff Phishing (Neologismus von fishing, engl. für "Angeln‘" versteht man unerlaubte Versuche, sich über gefälschte Webseiten, E-Mails oder Kurznachrichten als vertrauenswürdiger Kommunikationspartner (z.B. Hausbank) in einer elektronischen Kommunikation (e-Mail) auszugeben. Ziel des Betrugs ist es unter anderem an persönliche Daten eines Internet-Benutzers zu gelangen oder ihn z. B. zur Ausführung einer schädlichen Aktion zu bewegen. In der Folge werden dann Kontoplünderung oder Identitätsdiebstahl durchgeführt.
Tipps der Polizei
- Kein seriöses Unternehmen oder Bankinstitut fordert per Email zur Eingabe von persönlichen Daten wie Passwörter usw. auf.
- Internetseiten, auf denen man sensible Nutzerdaten eingeben muss, erkennen Sie an den Buchstaben "https" in der Adresszeile der Webseite und einem Schloss- oder Schlüssel-Symbol im Internet-Browser. Weiters sind sichere Webseiten auch an einer grün hinterlegten Adresszeile oder an einem grün hinterlegten Zertifikatszeichen erkennbar, wenn sich der Betreiber einer unabhängigen Prüfung unterzogen hat.
- Überprüfen Sie die Adresszeile des Webbrowsers. Oft reicht ein Blick, um zu erkennen, dass es sich gar nicht um die richtige Website handelt. Sind Sie sich nicht sicher, geben Sie die Ihnen bekannte und gewohnte Adresse per Hand ein.
- Richten Sie sich Ihre wichtigen Homepages, wie zum Beispiel Bankzugang etc. als Favoriten in Ihrem Browser ein und verwenden Sie nur diese. Stellen Sie so sicher, dass Sie nur die offiziellen Seiten verwenden.
- Sind Sie sich unsicher, ob Sie ein Passwort bekannt gegeben haben, dann ändern Sie als erstes das Passwort und melden Sie diesen Vorgang an die Betreiber der Homepage bzw. dem Unternehmen.
- Den Anweisungen solcher Mails sollte man keinesfalls nachkommen, sondern sie unverzüglich aus dem Account löschen. Kreditkarten- und Bankinstitute sowie Online Shops würden Sie niemals per E-Mail zur Bekanntgabe von Daten auffordern.
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