Einen Mauerstreit gibt es in Scheffau

Diese Steinmauer in Scheffau ist das "Corpus delicti": Sie soll ohne Genehmigung gebaut worden sein.
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  • Diese Steinmauer in Scheffau ist das "Corpus delicti": Sie soll ohne Genehmigung gebaut worden sein.
  • hochgeladen von Theresa Kaserer-Peuker

SCHEFFAU (tres). In Scheffau werde dem Schwarzbau Tür und Tor geöffnet, meint Neureiter, Vorgänger (bis 2004) von Bürgermeister Josef Aschauer.
Ein Gollinger hat direkt über Neureiters Haus in Scheffau 150 a ein Waldgrundstück geerbt, rund 1,3 Hektar, das dieser - nach einer Rodungsbewilligung - teilweise abgeholzt hat. So weit, so gut.

Schwarzbau oder nicht?
"Er hatte aber keine Genehmigung zur Errichtung der riesigen Stützmauer aus Steinen, die nun auf diesem Grund steht, damit der Hang nicht abrutscht", erklärt der Alt-Bürgermeister: "Die Rodungsbewilligung hat er dafür bekommen, um für einen Umkehrplatz für Forstarbeiten Platz zu haben. Doch er ist dann zur Gemeinde gegangen, weil er jetzt die Umwidmung von Grün- in Bauland möchte." Die Gemeinde hat diese REK-Änderung (Räumliches Entwicklungskonzept) aber abgelehnt, das Grünland bleibt Grünland.

Doch Neureiter befürchtet, dass die Änderung in Bauland doch noch durchgeht: "Die Bezirkshauptmannschaft ist dabei, dem Betreffenden die Steinmauer im Nachhinein zu bewilligen - so nach dem Motto: Jetzt steht sie schon da, jetzt soll sie auch bleiben. Die einzige Auflage, die der Besitzer bekommt, ist die, dass er die Mauer noch mit Pflanzen begrünen soll."

"Es ist eine Frechheit"
"Da sieht man: Den Naturschutz stört die schwarz errichtete Mauer überhaupt nicht", sagt Neureiter, "Hauptsache es wachsen Grasbüschel zwischen den Steinen. Normalerweise müsste der, der diese Mauer errichtet hat, sie wieder abreißen und den bisherigen Zustand wieder herstellen. So wie es sich gehört bei einem Schwarzbau."

BH ist nicht zuständig
Auch der amtierende Bürgermeister ist nicht begeistert von der Vorgehensweise: "Der Herr hatte keine Genehmigung dafür und trotzdem bleibt alles ohne Konsequenzen. Das darf eigentlich nicht sein", meint Aschauer.
Zumindest ein Haus dürfe der Gollinger aber nicht auf dieses Grundstück stellen: "Der Grund ist und bleibt Grünland, da ist sich die Gemeindevertretung einig. Er kommt nicht ins REK."

Ulrike Dengg vom Gewerbe- und Baurecht an der BH Hallein, meint zu dem Thema knapp: "Wir sind hier nicht zuständig, sondern die Baubehörde und das ist in diesem Fall die Gemeinde Scheffau. Die Rodungsbewilligung ist rechtlich in Ordnung, für die Stützmauer ist Bgm. Aschauer zuständig. Das sieht der Scheffauer Alt-Bürgermeister verkehrt."

Der Besitzer der Mauer war telefonisch leider nicht zu erreichen. Neureiter will sich in diesem Fall nun an die Volksanwaltschaft wenden, um das Zustandekommen der Rodungsbewilligung prüfen zu lassen: "Weil es geht mir ums Prinzip: Andere suchen vorschriftsmäßig an, andere tun einfach, wie es ihnen passt. Und das geht einfach nicht."

Diese Steinmauer in Scheffau ist das "Corpus delicti": Sie soll ohne Genehmigung gebaut worden sein.
Peter Neureiter zeigt hier, wie der Wald vor der Rodung ausgesehen hat.
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