So funktioniert die neue Wohnbauförderung

Finanzreferent Christian Stöckl, Landesrat Hans Mayr und Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler präsentierten die neue Wohnbauförderung.
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  • hochgeladen von Katharina Maier

PUCH (kat). "Salzburg wohnt besser", so die Vision von Finanzreferent Christian Stöckl, Landesrat Hans Mayr und Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler. Bei einer Informationsveranstaltung in der Fachhochschule Puch-Urstein konnten sich Interessierte über das neue Modell der Wohnbauförderung informieren.
Das bisherige Darlehensmodell wird in Zukunft durch ein Zuschuss-Modell ersetzt. Diese Zuschüsse gelten sowohl für Mietobjekte, als auch für den Eigentumserwerb und müssen nicht zurückgezahlt werden.

Einkommensgrenze wird erhöht

Eine der zentralen Veränderungen bei der neuen Wohnbauförderung ist die Anhebung der Einkommensgrenze. Somit können künftig mehr Personen Wohnbauzuschüsse beantragen. Außerdem sollen die Zuschüsse erhöht werden. "Beim Beispiel einer Alleinerzieherin mit einem Kind und einem Einkommen von 1.650 Euro beträgt die Förderung ihrer 80 Quadratmeter großen Mietwohnung nach dem neuen Modell 244 Euro monatlich, statt, wie bisher, 161 Euro", rechnete Herbert Rinner vom Institut für Raumordnung vor.

Ein Teil des Budgets zur Wohnbauförderung ist für die Mietensenkung vorgesehen. So soll beim neuen Modell die erweiterte Wohnbeihilfe auch für privat vermietete Wohnungen mit befristeten Mietverträgen gelten. Damit wird ein Zeichen gegen den "Miettourismus" gesetzt, erklärt Christian Struber, Geschäftsführer der Salzburg Wohnbau: "In den letzten Jahren sind die Mieten kontinuierlich gestiegen - vor allem von älteren Wohnungen. Oft kam es den Familien billiger, in neue Wohnungen umzuziehen".

"Bürger werden ausgeliefert"

Kritik am neuen Modell kommt von der Opposition. Die SPÖ kritisiert, die Bürger würden durch das neue Modell den Banken ausgeliefert werden. Landesrat Hans Mayr weist diesen Vorwurf zurück: "Beim alten Modell haben internationale Großbanken im Hintergrund die Fäden gezogen. Nun wird es wieder die regionale Bank vor Ort sein, bei der man sich einen Wohnbaukredit nimmt". Außerdem sei eine Zinsdeckelung als "Schutzschild" mit den Banken vereinbart worden.

Die alte Wohnbauförderung sei finanziell schlichtweg nicht mehr tragbar gewesen, erklärt Finanzreferent Christian Stöckl: "Da waren einige Rechenfehler drinnen. Das Land hat jedes Jahr 100 Millionen Euro in den Wohnbaufonds gesteckt. Der Großteil dieses Geldes waren aber Schulden, die nicht zurückbezahlt werden konnten".

Puchs Bürgermeister Helmut Klose steht der neuen Wohnbauförderung positiv gegenüber. Ebenso wie viele andere, wartet Klose mit der Finanzierung des neuen Seniorenheimes in Puch nun auf die neue Wohnbauförderung.

Tipps zur neuen Förderung

Die neue Förderung wird ab dem 1. April 2015 in Kraft treten. Insgesamt sind 140 Millionen Euro vorgesehen - die Förderung ist also "endenwollend", wie es Landesrat Mayr beschreibt. Viele Bürger warten nun mit dem Kauf von Eigentumswohnungen oder Häusern bis April, um die neue Förderung in Anspruch nehmen zu können. Ein entsprechender Ansturm auf die Behörden kann also erwartet werden.

Um sicherzugehen, dass Sie die neue Förderung bekommen, müssen sie nun aber nicht am 1. April um 7 Uhr morgens die Behörden aufsuchen. Sie können jetzt schon den Kaufvertrag unterschreiben und ihre Daten bei den Behörden zunächst noch für die alte Wohnbauförderung registrieren lassen. Im April müssen Sie dann nur noch eine Umstellung auf das neue Modell durchführen lassen. Somit ist Ihnen die neue Förderung garantiert.

Die neue Wohnbauförderung setzt den Schwerpunkt außerdem auf den Standort und die Art der Bauweise. Zusätzliche Förderpunkte ergeben sich aus Faktoren wie der Lage, den Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel, die Barrierefreiheit und die Umweltfreundlichkeit. Besonders gefördert werden außerdem Sanierungen und Zubauten. Damit soll der Grundstücks-Knappheit vorgebeugt werden. Zuschläge gibt es auch noch für Jungfamilien, kinderreiche Familien und Alleinerzieher.

Um die Förderung von günstigeren Wohnungen zu unterstützen, wurde eine Obergrenze des Quadratmeter-Preises (Kaufpreis!) vereinbart, ab dem die Zuschüsse gekürzt werden. In Hallein beträgt diese Grenze 3.750 Euro je Quadratmeter, in allen anderen Gemeinden des Tennengaus 3.500 Euro.

Nähere Informationen zur Wohnbauförderung und eine Antwort auf die Frage, ob Ihr Projekt förderungswürdig ist, erhalten Sie beim Salzburger Insitut für Raumordnung (SIR) oder auf der Homepage der Landesregierung.

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