Die orangenen Engel der Stadtgemeinde Hallein.
Seit 2 Jahren ist er nun in der Gemeinde unterwegs, er hat 26 Tonnen an Gesamtgewicht und wird von einem Dieselmotor der die umweltschonende Euro 6 Emissionsklasse und 420 Pferdestärken angetrieben – gemeint ist der MAN Abrollkippers B15, der seit Mitte Jänner 2020 im Einsatz, auf den Halleiner Straßen ist.
Für den Winterdienst gibt eine Prioritätenliste.
Dadurch können auf diversen Straßen und in Siedlungen die Schneeräumung auch nachrangig durchgeführt werden.
Zuerst werden die Bus-Strecken von Schnee und Eis befreit sowie die Hauptstraßen (Bundes- und Landesstraßen) geräumt. Danach stehen Nebenstraßen, Fußgängerzonen und Bergstrecken auf dem Programm. Überdies werden Radwege, Brücken und Stege geräumt und für die sichere Benutzung bestreut.
Übrigens sind Eigentümer von Gebäuden – privat, öffentlich oder gewerblich – verpflichtet, Fußwege, Eingangsbereiche, Hofflächen, Müllplätze, Parkplätze, Zu- und Einfahrten etc. sicher begehbar zu halten.
Mit Winterbeginn weist das Stadtamt Hallein wiederum auf die gesetzliche Anrainerverpflichtung gemäß § 93 Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960, BGBl 1960/159 idgF, hin. Die Anrainerverpflichtung betreffen insbesondere die Schneeräumung, Streuung bzw. Reinigung der Gehsteige und Gehwege sowie die Beseitigung diverser Schneewächten und Eisbildungen von den Dächern. (leider sind Verordnungen schon 4 Jahre alt und es gibt keine Winterdienstverordnung für 2020/21).
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