Umwetterschäden an Autos
Sturmschäden müssen festgehalten werden

Wer einen Unwetterschaden am Auto oder Motorrad feststellt, sollte diesen direkt mit Hilfe von Fotos dokumentieren und umgehend der Versicherung melden | Foto: ÖAMTC Salzburg
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  • Wer einen Unwetterschaden am Auto oder Motorrad feststellt, sollte diesen direkt mit Hilfe von Fotos dokumentieren und umgehend der Versicherung melden
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OBERALM/SALZBURG. Die Wetterkapriolen der letzten Monate und Jahre mit den einhergehenden massiven Schäden an der Umwelt und den Sachgütern hinterlassen neben der persönlichen Betroffenheit große materielle Verluste.

"Wer einen Unwetterschaden am Auto oder Motorrad feststellt, sollte diesen direkt mit Hilfe von Fotos dokumentieren und umgehend der Versicherung melden", rät ÖAMTC-Juristin Christina Holzer-Weiß.

Schäden durch Naturgewalten wie Hagel, Überschwemmungen oder Sturmböen über 60 Stundenkilometer sind bei bestehender Voll- oder Teilkaskoversicherung gedeckt.  | Foto: pixabay / Symbolfoto
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Schäden durch Naturgewalten wie Hagel, Überschwemmungen oder Sturmböen über 60 Stundenkilometer sind bei bestehender Voll- oder Teilkaskoversicherung gedeckt. Die Versicherung übernimmt auch die Reparaturkosten bzw. die Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt.

"Oftmals fallen jedoch Selbstbehalte in unterschiedlicher Höhe an. Genaue Angaben dazu findet man in der Polizze", erklärt die Rechtsexpertin.

Umsicht bereits im Vorfeld

Unabhängig von einer Versicherung sind Fahrzeughalter aber dazu verpflichtet, Umsicht bei der Parkplatzwahl bzw. einer Sturmwarnung walten zu lassen. Laut der ÖAMTC-Expertin ist zu beachten, ob das Fahrzeug an einer gefährdeten Stelle, zum Beispiel unter einem offensichtlich morschen Baum oder an einem Flussbett geparkt wurde.

Es gilt Umsicht bei der Parkplatzwahl bei einer Sturmwarnung walten zu lassen | Foto: pixabay / Symbolfoto
  • Es gilt Umsicht bei der Parkplatzwahl bei einer Sturmwarnung walten zu lassen
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Hier kann die Versicherung die Auszahlung aufgrund "grob fahrlässigen Herbeiführens eines Versicherungsfalles" die Zahlung verweigern. Aber auch Grundstücksbesitzer und Firmen können haften. Das wäre der Fall, wenn z. B. Baufirmen und Werbeunternehmen ihre Gerüste und Plakatwände mangelhaft montiert haben. Das Gleiche gilt für lose Dachziegel oder Bäume, die auf ein parkendes Fahrzeug fallen. Hier haftet der Eigentümer der Immobilie. Hier ist es sinnvoll einen Zeugen nennen zu können.

Der Expertinnen-Tipp:

"Für die nächste Unwetterwarnung gilt: Das Fahrzeug unbedingt an einer sicheren Stelle parken. Um Hagelschäden zu vermeiden, eignet sich eine Hagelschutzplane, wie sie an allen Stützpunkten des ÖAMTC erhältlich ist", so die ÖAMTC Rechtsexpertin Holzer-Weiß

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