Gerichtsverhandlung
4.500 Euro Geldbuße für einen Po-Grapscher

- Verteidigerin Daniela Anzböck-Ropposch.
- Foto: Ilse Probst
- hochgeladen von Marlene Trenker
Teuer zu stehen kam einem 30-Jährigen aus dem Bezirk Tulln ein Griff auf den Po einer 17-Jährigen, der in einer handfesten Auseinandersetzung endete und ihn schließlich wegen sexueller Belästigung, öffentlicher geschlechtlicher Handlungen und Körperverletzung vor Gericht brachte.
BEZIRK TULLN/ST. PÖLTEN. Der Vorfall ereignete sich im Juni 2023, als der Beschuldigte von hinten an das Opfer herantrat und es kräftig ins Gesäß zwickte. „Ich habe geglaubt, dass sie eine Bekannte von mir ist“, versuchte der Grapscher seine Verantwortung zu relativieren. Die Freundin der 17-Jährigen habe ihn in der Folge angepöbelt, bis er ihr eine Ohrfeige verpasste und sie wegstieß.
Auseinandersetzung folgte
Einige Personen mischten sich ein und, noch ehe ein zu Hilfe gerufener Schwager des 30-Jährigen auftauchte, kassierte er die Rechnung, die ihm mehrere Hämatome und eine Platzwunde an einer Augenbraue einbrachte. Bei der Auseinandersetzung sei er, seinen Angaben nach zu Boden gegangen und auch kurz bewusstlos gewesen. Nachdem er sich wieder aufgerappelt hatte, überkamen ihn Rachegefühle, die einem völlig Unbeteiligten einen Schneidezahn kosteten.
Reumütiges Geständnis
Verteidigerin Daniela Anzböck-Ropposch verwies auf Milderungsgründe, wonach der bislang Unbescholtene ein reumütiges Geständnis abgelegt, bereits Schadensgutmachung geleistet und darüber hinaus selbst Verletzungen davongetragen habe. Die St. Pöltner Richterin Doris Wais-Pfeffer bot eine Diversion in Form einer Geldbuße von 4.500 Euro an, die der Beschuldigte in drei Monatsraten zu zahlen hat. Danach werde das Verfahren eingestellt. Anzböck-Ropposch nahm im Namen ihres Mandanten an, seitens der Staatsanwaltschaft gab es vorerst noch keine Zustimmung.
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