Maibaumdiebe sind wieder im Bezirk unterwegs

- Foto: Gemeinde
- hochgeladen von Veronika Mair
ENGERWITZDORF. Drei Tage vor dem ersten Mai geht es im Bezirk wieder los mit den Beutezügen. Speziell in der Landjugend hat das Maibaumstehlen eine lange Tradition, die nichts an Spannung verloren hat. Das Auskundschaften möglicher Verstecke, das nächtliche Anpirschen an die Bewacher sowie der Nervenkitzel beim Stehlen selbst machen den großen Reiz dieses Brauchtums aus. Häufig kommt es auch zu Streitigkeiten, wenn Bewacher und Diebe unterschiedliche Ansichten zu den Stehlregeln hatten. So ist es beispielsweise in manchen Regionen Oberösterreichs sogar erlaubt, einen stehenden Maibaum mit der Motorsäge zu fällen. Diese Technik würde aber in den meisten anderen Gemeinden zu empörtem Aufschrei führen.
Maibaumlandkarte der Landjugend
Um die gröbsten Missverständnisse bereits im Vorfeld zu vermeiden, hat die Landjugend Oberösterreich eine Maibaumlandkarte erstellt. Diese Karte beinhaltet über 175 Maibäume und Maibaumbräuche und soll den Maibaumdieben als Hilfestellung dienen, wenn die Gepflogenheiten in anderen Regionen nicht oder wenig bekannt sind. Die Maibaumlandkarte ist auf der Homepage der Landjugend www.ooelandjugend.at zu finden. Dort können auch noch nicht erfasste Maibäume eingetragen werden.
Engerwitzdorfer Maibaum kommt zurück
Am Samstag, 29. April, um 17 Uhr kommt der Maibaum, welcher im Vorjahr von den Dieben der Landjugend Alberndorf gestohlen wurde, wieder nach Engerwitzdorf-Schweinbach zurück. Nach dem manuellen Aufstellen des Maibaums durch die Diebe, werden diese einer Gerichtsverhandlung mit wahrscheinlicher Verurteilung nicht entkommen. Für die Unterhaltung und das leibliche Wohl wird auch heuer wieder von den Engerwitzdorfer Vereinen wie den drei Feuerwehren, Sportverein, Musikverein, Naturfreunde, Helfen im Ort, Wandervögel, Theatergruppe, Sängerrunde, Landjugend, Stammkisten und Bäuerinnen gemeinsam gesorgt. Der Erlös der Veranstaltung wird wie schon letztes Jahr für den Verein „Helfen im Ort“ gespendet, welcher unschuldig in Not geratene Gemeindebürger unterstützt.
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