Osterfeuer
"Jeder Standort wird von uns kontrolliert"
Pünktlich vor dem Karsamstag fragt die WOCHE nach, was beim Osterfeuer zu beachten ist.
ROSEGG. Es ist in den frühen Morgenstunden am Karfreitag üblich das Feuer zu segnen, das vor der Kirche entzündet wird. Danach trägt man das Feuer nach Hause und entzündet das Herdfeuer – so der alte Brauch.
Die Anmeldungen
Jedes Osterfeuer muss bei der zuständigen Gemeinde spätestens vier Werktage vor dem Abbrennen angemeldet, des Weiteren muss eine zuständige Person gemeldet werden. Eine zeitliche Begrenzung ist ebenfalls vorgeschrieben. So dürfen Brauchtumsfeuer an dem Brauchtum begründenden, vorangehenden und darauffolgenden Wochenende abgebrannt werden. Für das Osterfeuer dürfen ausschließlich unbehandelte, pflanzliche Materialien wie Holz und Baumschnitt verwendet werden, weiß FF-Kommandant Rosegg Günther Felsperger. Er klärt auf: "Noch nicht entzündete Osterfeuer müssen regelmässig kontrolliert und umgeschlichtet werden, damit sich keine Tiere einnisten können."
Ständige Kontrollen
Durch die Meldepflicht bei den jeweiligen Gemeinden wird auch die zuständige Feuerwehr verständigt. "Wir fahren alle Feuer ab, kennen damit die verantwortlichen Personen und die Standorte", erwähnt Felsperger. So soll einerseits vermieden werden, dass es zu Fehlalarmierungen kommt und andererseits "sollte es doch Probleme an einem Standort geben, sind uns die Gegebenheiten vor Ort schon bekannt, weil wir vorab schon dort waren".
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