Villach
Ab sofort gilt FFP2-Maskenpflicht auf allen Villacher Märkten
Die aktuelle Corona-Situation macht es nötig, dass ab sofort auf allen Märkten im Villacher Stadtgebiet – in den Innen- und Außenbereichen - eine FFP2-Maske getragen werden muss. Das wurde jetzt verordnet.
VILLACH. Weil die Infektionszahlen in der der Corona-Pandemie derzeit wieder in die Höhe schnellen, hat die Stadt Villach verordnet, dass sowohl Besucherinnen und Besucher als auch Beschickerinnen und Beschicker auf allen Villacher Märkten eine FFP2-Maske tragen müssen. Diese Bestimmung gilt ab sofort und zwar für sämtliche Marktveranstaltungen in den jeweiligen Marktarealen:
1. Wochenmarkt;2. Tagesmarkt;
3. Alpe-Adria-Biobauernmarkt;
4. Spezialitäten-Bauernmarkt Villach;
5. Villacher Stadtflohmarkt;
6. Cineplexx-Flohmarkt;
7. Alpe-Adria-Flohmarkt;
8. Oetker-Flohmarkt;
9. GAV-Flohmarkt.
Das Konsumieren von Speisen und Getränken ist nur auf zugeordneten Sitzplätzen möglich. Das Tragen der Masken wird von Sicherheitsorganen überwacht. Personen, die ohne Maske angetroffen werden und sich auch trotz Aufforderung weigern, müssen mit einer Verwaltungsstrafe rechnen.
Die aktuelle Corona-Situation macht es nötig, dass ab sofort auf allen Märkten im Villacher Stadtgebiet – in den Innen- und Außenbereichen - eine FFP2-M
aske getragen werden muss. Das wurde jetzt verordnet.
Weil die Infektionszahlen in der der Corona-Pandemie derzeit wieder in die Höhe schnellen, hat die Stadt Villach verordnet, dass sowohl Besucherinnen und Besucher als auch Beschickerinnen und Beschicker auf allen Villacher Märkten eine FFP2-Maske tragen müssen. Diese Bestimmung gilt ab sofort und zwar für sämtliche Marktveranstaltungen in den jeweiligen Marktarealen:
1. Wochenmarkt; 2. Tagesmarkt; 3. Alpe-Adria-Biobauernmarkt; 4. Spezialitäten-Bauernmarkt Villach; 5. Villacher Stadtflohmarkt; 6. Cineplexx-Flohmarkt; 7. Alpe-Adria-Flohmarkt; 8. Oetker-Flohmarkt; 9. GAV-Flohmarkt.
Das Konsumieren von Speisen und Getränken ist nur auf zugeordneten Sitzplätzen möglich. Das Tragen der Masken wird von Sicherheitsorganen überwacht. Personen, die ohne Maske angetroffen werden und sich auch trotz Aufforderung weigern, müssen mit einer Verwaltungsstrafe rechnen.
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