Ärzte stellen Ärzte an
Diese Neuregelung ist "sinnlos"
Künftig sollen Ärzte Ärzte anstellen dürfen. Die einen feiern diese Neuregelung, die anderen kritisieren sie. Im Gespräch ist auch Bezirksärztevertreter Villach Gerd Clement.
VILLACH. Ab 1. Oktober soll, wird sie in den Gremien abgesegnet, eine neue Vereinbarung zwischen Ärztekammer und Sozialversicherungsträger in Kraft treten. Die Neuregelung ermöglicht es Ärzten Ärzte anzustellen. Ein Beschäftigungsmodell, das die ärztliche Versorgung langfristig sichern soll, einen "lang gehegten Wunsch", nennt es Ärztekammer-Vizepräsident Johannes Steinhart.
Leise Kritik
Ein Wunsch, der nicht alle vorbehaltlos glücklich macht. Überrascht von der Neuregelung zeigt sich die Kärntner Ärztekammer. Ein Ansturm auf die Berufsmöglichkeit sei nicht zu erwarten, so heißt es hier. Ein Knackpunkt etwa sei die Entlohnung, diese würde jener des Spitalsarztes angeglichen werden.
"Unsinnige Neuregelung"
Bezirksärztevertreter Villach Gerd Clement ortet weitere Probleme. Er bezeichnet die Regelung, so wie sie geplant ist, "am Ziel vorbei". "Solange es das derzeitige System gibt, ist es unsinnig", sagt Clement. Er bekomme mit einem zusätzlichen Arzt auch nicht mehr Leistungen gedeckelt und würde praktisch "draufzahlen" (s. zur Sache). Er komme beispielsweise im Quartal auf zwischen 1.300 und 1.600 Scheine, bekomme 1.100 gedeckelt, mit einem zweiten Arzt wären es gar doppelt so viele. "Und dazu müsste ich noch das Honorar zahlen", sagt er. Darüber hinaus gebe es in diesem Bereich noch immer keine bundesweit einheitliche Lösung.
Deckelung aliquot erhöht
Dem teilweise "widerspricht" Hans-Peter Petutschnig der österreichischen Ärztekammer. Er erklärt: "Die Deckelungen würden mit der neuen Vereinbarung aliquot erhöht werden (...) Im Grunde hat aber das eine mit dem anderen nichts zu tun."
Man müsse auch, so sagt er, bei der Art der Anstellung differenzieren, handle es sich um "Job-Sharing", sprich zwei Ärzte teilen sich eine Stelle, käme es zu keiner Erhöhung der derselben. Anders bei einer Leistungserweiterung hingegen, die ja auch eine Ausdehnung der Öffnungszeiten mit sich bringe. Dass die gedeckelten Leistungen sich länderspezifisch unterscheiden, sei historisch gewachsen, erklärt Petutschnig. Es käme aber "summa summarum" aufs "Gleiche". Wobei, ergänzt er, man auch seitens der Ärztekammer nicht "vollends glücklich" mit dem System sei.
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Zur Sache
Manche Leistungen werden von den Krankenkassen nur einer gewisse Anzahl honoriert, das nennt man Deckelung.
Gemäß der Vereinbarung darf ein Arzt einen anderen maximal für 40 Stunden pro Woche anstellen, Gruppenpraxen zB. zwei.
Die Versicherung rechnet die Leistungen mit dem Vertragsarzt ab. Der angestellte Arzt erhält das vereinbarte Entgelt. Der Kassenarzt, der einen Kollegenanstellt, muss weiterhin maßgeblich in der Praxis tätig sein.
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