GTI-Treffen
Für PS-Fans kann es am Dobratsch richtig teuer werden

Eine der unerlaubten PS-Shows aus der Vergangenheit. Wird man erwischt, kann es richtig teuer werden. | Foto: Facebook/Archiv
  • Eine der unerlaubten PS-Shows aus der Vergangenheit. Wird man erwischt, kann es richtig teuer werden.
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  • hochgeladen von Thomas Klose

Der Dobratsch hat eine magische Anziehungskraft auf die Auto-Community. Trotz nächtlichem Einfahrverbot quietschen die Reifen am Rosstratten-Parkplatz. Wieviel zahlt man, wenn man erwischt wird? MeinBezirk fragte nach.

VILLACH. PS-Fans fuhren in der Vorwoche trotz des nächtlichen Einfahrtsverbotes auf den Dobratsch und drehen dort ihre 'Donuts'. Was viele interessiert: Wie hoch ist der Strafrahmen, wenn man trotz des Fahrverbots auf die Villacher Alpenstraße einfährt und erwischt wird? Und: Wieviel zahlt man, wenn man auf den Parkplätzen "Gummi-Gummi" gibt und zur Kasse gebeten wird? MeinBezirk.at fragte beim Strafamt des Villacher Stadtpolizeikommandos nach. 

Einfahrverbot

Bis Ende Mai gilt folgende Regel: Ab 21.30 Uhr darf man nicht mehr auf die Villacher Alpenstraße einfahren. Tut man dies doch und wird erwischt, verstößt man gegen ein geltendes Fahrverbot. Hier kommt laut dem Villacher Strafamt der gleiche Strafrahmen zur Geltung, wie beim von der Stadt Villach angekündigten Nachtfahrverbot beim Faaker See. Heißt: Der Strafrahmen erstreckt sich "von null bis maximal 726 Euro". Wird man erstmals erwischt, wird ein Betrag um die 80 Euro fällig. Sind bereits andere einschlägige Verwaltungsstrafe abrufbar, steigt der Betrag.

Burnout, Drifting und Co.

Mit welchem Strafrahmen muss man rechnen, wenn man auf der Villacher Alpenstraße driftet oder auf den Parkplätzen Burnouts veranstaltet? Hier gibt es keinen vorab festgelegten Strafrahmen. "Man schaut, dass die Strafe angemessen ist", heißt es aus dem Villacher Strafamt. Ist der Fahrer noch nicht durch andere Verwaltungsübertretungen im Straßenverkehr vorgemerkt, wird die Strafe geringer ausfallen, als bei Wiederholungstätern. Ebenso im Bereich des Möglichen liegt die Kennzeichenabnahme. In der Vergangenheit gab es bereits Strafen von bis zu 2.500 Euro.

Früheres Fahrverbot

Von 20. bis zum 29. Mai ist die Villacher Alpenstraße ab 18.30 Uhr gesperrt. Bis zum Beginn des nächtlichen Einfahrverbotes um 21.30 Uhr sollen Wachdienste vor Ort Dienst versehen.

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