Nach 600 Anzeigen: Anrainer des Totenwegs können aufatmen
Nachbar hatte mit Wildkamera Verstöße gegen Fahrverbot dokumentiert. Die Gesamtstrafsumme betrug rund 33.000 Euro.
VILLACH (kofi). Es war der Aufreger im Sommer: Ein Anrainer hat im Villacher Stadtteil Goritschach andere Anrainer mit einer Überwachungskamera kontrolliert und Verstöße gegen ein verwirrend formuliertes Fahrverbot am sogenannten Totenweg (eigentlich: Goritschacher Straße) angezeigt. "Ausgenommen Anrainer" steht auf der Verbotstafel, doch wer als Anrainer gilt, war vielen unklar.
600 Anzeigen
Das Bemerkenswerte war der Umfang der Aktion: Knapp 600 Anzeigen kamen zusammen. Einzelne Villacher erhielten mehr als 30 Strafverfügungen, das Gesamtvolumen belief sich auf rund 33.000 Euro. Nicht nur heimische Zeitungen übernahmen die WOCHE-Exklusivstory, auch der deutsche Privat-TV-Sender RTL kam nach Goritschach, um einen Beitrag zu filmen (lesen Sie hier).
Strafen erlassen
Nun, exakt ein halbes Jahr später, ist ein Gutteil der Anzeigen vom Strafamt der Polizei Villach bearbeitet – und das Ergebnis ist für die vermeintlichen Falschfahrer erfreulich: Die Strafen müssen nicht bezahlt werden. "Dies betrifft alle Anzeigen, zu denen es kein Beweisfoto gibt. Das betrifft rund die Hälfte der Fälle", sagt Polizei-Jurist Manfred Abwerzger.
Bei den anderen Fällen hänge die Entscheidung von der Begründung im jeweiligen Einspruch ab. "Einige berufen sich auf ihre Anrainerrecht, andere stellen das Fahrverbot am Totenweg an sich infrage."
Fotos als Entlastung
Rechtsanwalt Hannes Arneitz, der nicht nur als Anrainer selbst betroffen war, sondern auch 30 andere in dieser Causa vertritt, glaubt, dass auch die meisten anderen Verfahren ohne Strafe enden werden: "Die sogenannten Beweisefotos zeigen keinen Verstoß." Klingt seltsam, lässt sich aber einfach erklären: Zwar sind den Anzeigen Bilder von Autos beigelegt, die am Totenweg fahren. Doch die Bilder wurden wenige Meter vor jener Verkehrstafel aufgenommen, ab der das Fahrverbot gilt. Anders gesagt: Da, wo die Autos fotografiert wurden, ist das Fahren noch nicht verboten. "Wer im Einspruch argumentiert hat, dass er noch vor der Verbotstafel umgedreht hat, kann nicht bestraft werden", bestätigt Abwerzger.
Keine Lösung
Am Grundproblem in Goritschach ändert dies nichts: Denn am Totenweg herrscht tatsächlich Fahrverbot. Und es wird von vielen Villachern ignoriert. Eine von der Politik im Sommer in Aussicht gestellte Lösung gibt es bis heute nicht.
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