Neue Löhne und Gehälter im Hotel- und Gastgewerbe
Betroffen sind 220.000 Beschäftigte in der Gastronomie.
KÄRNTEN. Ab 1. Mai 2018 steigen die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Gehälter um durchschnittlich 2,3%. Lehrlinge erhalten je nach Lehrjahr zwischen 20 und 30 Euro mehr, was im Durchschnitt einer Erhöhung von 2,9% gleichkommt. Der Nachtarbeitszuschlag und die Fremdsprachenzulage erhöhen sich jeweils um 0,50 Euro, die Fehlgeldentschädigung wird um einen Euro angehoben. Wie bereits im Vorfeld angekündigt, wird der Mindestlohn bzw. das Mindestgehalt ab 1. Mai 1.500 Euro betragen.
„Ich freue mich, dass mit diesem Abschluss ein Mindestlohn/-gehalt von 1.500 Euro brutto pro Monat endlich Wirklichkeit wird. Das bedeutet eine Lohnsteigerung von 2,74 Prozent, mindestens aber 40 Euro. Fast die Hälfte der rund 220.000 Beschäftigten profitiert davon“, betont Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus in der Gewerkschaft vida. „Das Erreichen der 1500 Euro war ein längst fälliger Schritt. Dies und die konstruktive Stimmung sollten eine gute Basis für weitere mutige Schritte in der Lohnentwicklung und Rahmenreform sein“, ergänzt der zuständige Wirtschaftsbereichssekretär der GPA-djp, Andreas Laaber.
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