Achtung: Arbeitsvertrag

BEZIRK (rab). "Klauseln über die Rückerstattung von Ausbildungskosten werden immer wieder zum Problem", sagt Martina Obermaier, Bezirksstellenleiterin der Arbeiterkammer Vöcklabruck: "Das liegt unter anderem daran, dass es bis 2006 keine klare gesetzliche Regelung gab." Inzwischen ist aber im Gesetz festgelegt, dass der Arbeitgeber im Falle einer Kündigung des Arbeitnehmers die Ausbildungskosten nur unter bestimmten Bedingungen zurückfordern darf. So muss der Arbeitnehmer vor Beginn jeder Ausbildung schriftlich über die Kosten informiert werden, die er im Falle einer Kündigung zu tragen hat, informiert Obermaier: "Eine Pauschalvereinbarung über sämtliche Ausbildungskosten reicht nicht, wenn kein genauer Betrag genannt wurde."

Beschränkter Zeitraum
Außerdem dürfen die Ausbildungkosten nur bei einer Kündigung innerhalb von fünf Jahren nach der Ausbildung zurückgefordert werden. In Ausnahmefällen, wie etwa bei einer Pilotenausbildung, sind auch acht Jahre zulässig. Die Rückforderung muss aliquot erfolgen, so Obermaier: "Wenn ich im fünften Jahr nach der Ausbildung kündige, kann der Arbeitgeber nur ein Fünftel der Kosten fordern." Nicht zurückgefordert werden dürfen die Kosten außerdem, wenn der Arbeitnehmer die Ausbildung bei keinem anderen Arbeitgeber weiterverwenden kann. "Ein Welser Unternehmer forderte etwa von einem ehemaligen Außendienstmitarbeiter aus dem Bezirk Vöcklabruck über 800 Euro an Ausbildungskosten zurück. Da die Ausbildungen aber nur die eigenen Produkte des Unternehmers betrafen und der Arbeitnehmer vorab nicht über die Kosten informiert wurde, nahm der Arbeitnehmer auf unsere Intervention die Forderung zurück", berichtet Obermaier.

Weitere mögliche Probleme
Neben den Ausbildungskosten können auch Vereinbarungen über die Arbeitszeit oder den Arbeitsort zu Problemen führen: "Wer einen Vertrag ohne geregelte Arbeitszeit oder mit der Möglichkeit zur Versetzung an einen anderen Standort unterschreibt, hat keine Möglichkeit, sich gegen spontane Änderungen der Arbeitszeit oder des Arbeitsortes zu wehren." Ebenso können Verfallsklausel oder Konkurrenzklauseln zu Streitigkeiten führen. Deshalb rät Obermaier dazu, jeden Vertrag genau zu prüfen, bevor man unterschreibt: "Wenn manche Klauseln unklar sind, sollte man sich immer bei einem Experten informieren, bevor man unterschreibt."

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