Stadtgemeinde Schwanenstadt
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und -sicherheit
Im Graben in Schwanenstadt wurden mehrere Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung umgesetzt. Darunter zum Beispiel eine 30 km/h Beschränkung, damit einhergehend versetzte, markierte Parkflächen, sowie gelbe Punkte.
SCHWANENSTADT. Die Stadtgemeinde Schwanenstadt behandelte die neuen Verkehrsmaßnahmen im Verkehrsausschuss und im Gemeinderat schon länger und hat diese nun in Absprache mit der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck einstimmig beschlossen.
Im Rainerpark hat eine positive Entwicklung, sowohl beim Ärztezentrum und beim Alten- und Pflegeheim, als auch bei den Arbeitsplätzen und Wohnungen stattgefunden. Damit ist aber ein größeres Verkehrsaufkommen verbunden und hat die Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung im Graben notwendig gemacht.
Das Parken von Kraftfahrzeugen entlang des Grabens, speziell im Bereich der Federnfabrik, war laut Straßenverkehrsordnung bislang nicht gestattet, da keine zwei Fahrspuren frei blieben und keine Parkflächen markiert waren. Immer wieder kam es zu Blockierungen des Autobusparkplatzes und von verschiedenen Ein- und Ausfahrten.
„Uns ist bewusst, dass jede Veränderung für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer Fragen aufwirft. Aber mittlerweile hat sich die Situation schon herumgesprochen. Und die falsch parkenden Autos werden hoffentlich auch bald der Vergangenheit angehören. Es geht im Straßenverkehr nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer“, ist die Bürgermeisterin von Schwanenstadt, Doris Staudinger, überzeugt.
Die Maßnahmen im Detail
30 km/h Höchstgeschwindigkeit im Graben
Auf einem Teilabschnitt des Graben wird eine 30 km/h Beschränkung verordnet. Diese beginnt von Osten ab der Kreuzung "Fridolin-Jenny-Straße" und dem Haus Graben 24, und geht bis zur Kreuzung "Johann-Pabst-Straße", Haus Graben 2 im Westen.
Für diese Geschwindigkeitsreduktion sind begleitende verkehrsberuhigende Maßnahmen notwendig: Es wurden wechselseitig Parkplätze markiert. Wenn der Stadtplatz, beispielsweise für den Wochenmarkt, gesperrt ist, werden diese Parkplätze aufgehoben, um den Gegenverkehr zu ermöglichen.
Zusätzlich zur 30 km/h Beschränkung, die mittels Verordnung in Kraft trat und mit Tafeln und Straßenmarkierungen ersichtlich ist, wurden die Parkplätze versetzt markiert. Ein Verkehrssachverständiger des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung überprüfte die Schleppkurve.
Gelbe Punkte – Querung des Graben
Aus Sicherheitsgründen wurden zur Querung der Grabenstraße gelbe Kreise zwischen "Rainerpark" und "Berggasse", sowie zwischen "Anton-Hager-Weg" und "Johann-Pabst-Straße" markiert.
Ein Schutzweg bei der Berggasse war aus Sicht des Sachverständigen nicht möglich. Der Schutzweg hätte drei Meter versetzt werden müssen, da die Zu- und Ausfahrt aus der Berggasse für Anrainerinnen und Anrainer möglich sein muss. Das hätte bauliche Veränderungen zur Folge gehabt, um einen Niveauunterschied zu einem Parkplatz anzugleichen, damit die Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollator wieder in die Berggasse kommen. Daher fiel die Wahl auf gelbe Punkte, die als Querungshilfe dienen und Kraftfahrzeuglenkerinnen und Kraftfahrzeuglenker, aber auch die Fußgängerinnen und Fußgänger aufmerksam machen sollen. "Trotz allen Maßnahmen ist gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer unerlässlich!", so die Stadtgemeinde Schwanenstadt.
Haltepflicht bei der Ausfahrt aus dem Rainerpark
Die Bezirkshauptmannschaft verordnete bei der Ausfahrt Rainerpark ein Stoppschild mit zwei Haltelinien.
Bushaltestellen
Die beiden Bushaltestellen wurden markiert und müssen freigehalten werden. Somit ist auch die Ausfahrt aus dem Rainerpark aufgrund der besseren Einsehbarkeit des Kreuzungsbereiches leichter möglich. Wie bereits bekannt, halten die Autobusse am Markttag im Graben. Für diese Fälle wurden die Haltestellen markiert. Am Wochenmarkttag, sowie bei Stadtplatzsperren anlässlich von Veranstaltungen, bleibt im Graben aufgrund des Gegenverkehrs, ein zeitlich befristetes Halte- und Parkverbot aufrecht und es darf auf den Parkplätzen nicht geparkt werden. "Beim Vorbeifahren an einem Autobus bitte Vorsicht walten lassen oder warten, bis er wieder von der Haltestelle abgefahren ist. Wir hoffen, dass diese Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und weiteren Verkehrssicherheit im Graben führen. Die Polizei ist aufgrund der gültigen Verordnungen berechtigt zu strafen", appelliert die Stadtgemeinde Schwanenstadt.
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