Straftaten im Bezirk nahmen 2011 kräftig zu
Im Jahr 2011 wurden im Bezirk 6012 Delikte angezeigt. Das sind um 9,5 Prozent mehr als 2010. Nach Linz und Linz-Land liegt Vöcklabruck damit ober-
österreichweit auf Platz drei.
BEZIRK (sc). „In der Kriminalstatistik sind auch Fahrlässigkeitsdelikte drinnen, wie zum Beispiel bei Autounfällen“, relativiert Hermann Krenn, Kriminalreferent am Bezirkspolizeikommando Vöcklabruck, den starken Anstieg. „Wir arbeiten mit dem Sicherheitsmonitor. Dieser beinhaltet nur die vorsätzlichen Delikte“, so Krenn. „Diese stiegen von 2010 auf 2011 um 117 auf 5036 an – macht ein Plus von zwei Prozent.“
Die meisten Anzeigen gab es in Vöcklabruck, Schwanenstadt, Attnang-Puchheim und Timelkam. Stark zugenommen haben die Betrugsdelikte. Einbrüche und Körperverletzungen sind leicht gestiegen. 1300 Diebstähle wurden im Vorjahr angezeigt – etwas weniger als 2010. „Sie machen gut 30 Prozent aller Anzeigen aus“, erklärt Krenn. Wenn jemand Diebe unterstütze, indem er die Handtasche offen trage oder sie im Einkaufswagerl liegen lasse, könne die Polizei aber nichts dagegen tun. „Es gibt immer noch Leute, die ihr Haus nicht zusperren“, wundert sich Krenn. Im Vorjahr sehr häufig vorgekommen sei der Diebstahl von Dieselkraftstoff. „Bei den Baustellen an der Autobahn wurden ständig Fahrzeuge angezapft“, erzählt Krenn. Mehr angezeigte Fälle als im Jahr zuvor gibt es im Bereich der Suchtmittel. „Das heißt aber nicht, dass die Fälle mehr geworden sind, sondern dass durch genaue Arbeit große Netzwerke aufgeflogen sind“, erklärt Krenn. Immerhin sieben Prozent machen fremdenpolizeiliche Delikte aus. Dies hänge mit der Erstaufnahmestelle Thalham zusammen. Schlepperei, die im Einzugsbebiet liege, werde im Bezirk Vöcklabruck angezeigt.
Insgesamt konnte die Polizei im Bezirk 52 Prozent aller angezeigten Fälle aufklären (oö-Durchschnitt: 49,5 Prozent). „Das hat mit unserem operativen Leiter zu tun – Hans-Jürgen Hofinger ist ein alter Fuchs“, lobt Krenn seinen Kollegen.
Unzufrieden ist Krenn mit der Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes, durch das auch beharrliche Verfolgung und Gewaltausübung ohne Verletzung strafbar ist.
„Es ist eine gute Regelung. Aber es braucht extrem viele Delikte, damit es rechtliche Möglichkeiten gibt“, sagt Krenn. Trotz zig Vorfällen gäbe es oft keine Verurteilung. „Eine Katastrophe für das Opfer und ein total verkehrtes Zeichen für den Täter.“
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