Vorschriften für Festl werden gelockert

- Künftig ist es den Gemeinden freigestellt, ob und wie sie die Lustbarkeitsabgabe einheben.
- Foto: Helmut Klein
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Veranstaltungssicherheitsgesetz wird entschärft, die Lustbarkeitsabgabe den Gemeinden freigestellt.
BEZIRK (ju). In den Sommermonaten gibt es eine Vielzahl an Vereins- und Feuerwehrfesten. Viele Veranstalter stöhnen unter den strengen Auflagen der Behörden. Das soll sich mit der Novelle des oö. Veranstaltungssicherheitsgesetzes vor allem für die Ausrichter kleinerer Feste ändern. Bisher galten die gesetzlichen Bestimmungen unabhängig von der Größe der jeweiligen Veranstaltung. Neu geregelt werden sogenannte „Kleinveranstaltungen“ bis zu 300 Personen. Für sie ist künftig nur eine Meldung statt eines aufwändigen Bewilligungsverfahrens nötig. Neu ist auch, dass beispielsweise klassische Konzerte nicht mehr unter das Veranstaltungssicherheitsgesetz fallen.
Erleichterungen gibt es auch für die Gastronomie: So müssen Film- und Fernsehvorführungen in Gastgewerbebetrieben nicht mehr angezeigt oder bewilligt werden, wenn die strengere gewerberechtliche Betriebsanlagengenehmigung die Durchführung dieser Veranstaltung umfasst. „Ich unterstütze jede Deregulierungsmaßnahme“, sagt der Leiter der Sicherheitsabteilung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck, Johannes Beer. Aufgrund der großen Erfahrung seines Sachbearbeiters Karl Dannbauer sei hier aber schon bisher sehr effizient gearbeitet worden. „Unsere Bescheide waren immer schon kurz gehalten“, so Beer. Er halte es aber für sehr sinnvoll, die Eigenverantwortung der Veranstalter weiter zu stärken.
Plakatständer unerwünscht
Weiterhin Sache der BH sind große Feste wie etwa das Zeltfest der Feuerwehr Windern in der Gemeinde Desselbrunn, das am kommenden Wochenende stattfindet. „Einfacher wird’s nicht“, spricht Kommandant Christoph Föttinger von immer strengeren Auflagen und Vorschriften. Schwieriger als früher gestalte sich außerdem die Bewerbung der Veranstaltung. „Wir schreiben jede Gemeinde an, in der wir Plakatständer aufstellen möchten.“ Im Nachbarbezirk Gmunden sei das Aufstellen der Plakatständer heuer untersagt worden.
Neues gibt es auch bei der Lustbarkeitsabgabe. Künftig ist es den Gemeinden freigestellt, ob sie die „Vergnügungssteuer“ von bis zu 25 Prozent auf alle Einnahmen einheben oder nicht. „Die Neuregelung der Lustbarkeitsabgabe sorgt für Bürokratieabbau und stärkt die Gemeinden in ihrer Autonomie“, sagt Landesrat Max Hiegelsberger. Damit fallen jene Regeln weg, die einen hohen Aufwand, aber wenig finanzielle Wirkung für die Gemeinden gebracht haben.
Die Abgabe auf Spielautomaten bleibt bestehen und wird auf Wett-Terminals ausgeweitet. Im Gegensatz zur Lustbarkeitsabgabe sind die Einnahmen der Gemeinden dadurch beträchtlich gestiegen. Sportwetten seien aus gesellschaftspolitischer Sicht problematisch, so Hiegelsberger. Die Besteuerung
sei daher auch als ordnungspolitische Maßnahme zu sehen.



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