ÖAMTC fordert: Pickerl wie Vignette innen aufkleben
OÖ. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die §57a-Plakette eines Autos an der rechten oberen Ecke der Windschutzscheibe angebracht werden muss. Und zwar nicht wie die Vignette an der Innenseite der Windschutzscheibe, sondern außen. Dort ist sie ideales Opfer von Beschädigungen durch Eiskratzer und Co. Deshalb fordert der ÖAMTC eine Änderung: "Das Pickerl muss so gestaltet werden, dass es innen angebracht werden kann", appelliert ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.
Wird das Pickerl beschädigt, drohen theoretisch Strafen von bis zu 5000 Euro. Die reale Strafhöhe liegt in der Regel jedoch bei etwa 150 Euro. Um eine Strafe zu vermeiden, muss rasch ein Ersatzpickerl beantragt werden. Dieses wird unter Vorlage des letzten Gutachtens um 1,45 Euro an allen ÖAMTC-Stützpunkten ersetzt.
Insgesamt 19.081 Ersatzplaketten wurden im Vorjahr alleine beim ÖAMTC ausgestellt. In Oberösterreich waren es 2779 Pickerl.
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