VORTRAG ZUM THEMA VORSORGE
BLEIBURG: VORTRAG ZU VORSORGETHEMEN
Immer mehr Menschen möchten für den Fall vorsorgen, dass sie ihre Entscheidungen im Krankheitsfall nicht mehr selbst für sich treffen können. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten wie das neue Erwachsenenschutzgesetz oder die Vorsorgevollmacht. Experten für diese Themen sind Manfred Reschenauer und Notar Mag. Bernhard Wenger. Beim Vortrag am 18. Oktober um 18:30 Uhr im Hotel Altes Brauhaus/Breznik am Bleiburger Hauptplatz informieren sie über das neue Erwachsenenschutzgesetz, sowie über die Vorsorgevollmacht und das Testament. „Sollte ein Mensch im Krankheitsfall nicht mehr in der Lage sein, bestimmte Angelegenheiten selbst zu erledigen, darf dieser nicht Gefahr laufen, benachteiligt zu werden. Auch muss er in seiner Selbstbestimmung gestärkt werden. „Unterstützung statt Vertretung“ ,so der gerichtliche Erwachsenenvertreter Manfred Reschenauer.
Vorsorge Vollmacht
Wichtig auch das Thema Vorsorgevollmacht, so der Bleiburger Notar Bernhard Wenger. Dies ist eine vorsorglich eingeräumte Vollmacht, die erst bei Verlust der Entscheidungsfähigkeit eintritt. In der Regel wird eine Vorsorgevollmacht einer nahestehenden Person erteilt. Die Vorsorgevollmacht kann nur vor einem Notar oder Rechtsanwalt erstellt werden.
TESTAMENT. Auch hier lautet die „Devise“ vorsorgen – den Rechtsfrieden ist unschätzbar wertvoll, vor allem in der Familie.
Zur Sache
Vortrag:
Beginn: Donnerstag 18. Oktober 2018, 18:30 Uhr
Ort: Hotel Altes Brauhaus Bleiburg
Veranstalter: Raiffeisenbank Bleiburg
Thema: Erwachsenenschutzgesetz mit Manfred Reschenauer
Thema: Vorsorgevollmacht/Testament mit Notar Mag. Bernhard Wenger
Eintritt frei
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