Kostenlose PCR-Tests für Vorarlberg
Auswertung eines PCR-Tests dauert in der Regel 24 Stunden

In Vorarlberg wird es kostenlose PCR-Testangebote geben. | Foto: /scaliger, stock.adobe.com
2Bilder
  • In Vorarlberg wird es kostenlose PCR-Testangebote geben.
  • Foto: /scaliger, stock.adobe.com
  • hochgeladen von Christian Marold

Enger Schulterschluss von Land und Apothekerkammer 

Ab Donnerstag (22. Juli) wird ein Besuch der Nachtgastronomie bundesweit verpflichtend an einen Impfnachweis oder ein negatives PCR-Testergebnis gekoppelt sein. Land und Vorarlberger Apothekerkammer installieren mit Blick darauf ein kostenloses PCR-Testangebot, teilt Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher mit. Bis jetzt (Stand Dienstag, 20. Juli, 14:00 Uhr) sind landesweit 26 Apotheken für eine gute Abdeckung in allen Regionen eingebunden, gibt Vorarlbergs Apothekerkammer-Präsident Jürgen Rehak bekannt. Unter www.apothekerkammer.at/vorarlberg werden die beteiligten Apotheken laufend ergänzt.

Anmeldungen für PCR-Tests in den Apotheken sind ab Donnerstag, 22. Juli, über die Bundesplattform www.oesterreich-testet.at möglich. Sollten dort PCR Anmeldungen wider Erwarten noch nicht angeboten werden, kann eine Anmeldung für einen Antigentest durchgeführt werden – danach in der entsprechenden Apotheke einfach um eine PCR-Testung bitten. Die Auswertung eines PCR-Tests dauert in der Regel 24 Stunden.

Parallel arbeitet die Landesregierung mit der Vorarlberger Ärzteschaft an einer Lösung, um PCR-Testabnahme auch in ärztlichen Ordinationen zu ermöglichen.

„Die konkrete Abwicklung wird aktuell gerade noch geprüft“

, sagt Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher.

Was die Finanzierung angeht, liege von Bundesseite bereits eine mündliche Zusage vor, erklärt die Gesundheitsreferentin. Fest steht, dass die PCR-Testmöglichkeit der Vorarlberger Bevölkerung kostenlos zur Verfügung steht. Den PCR-Testbefund übermittelt das mit der Analyse beauftragte Labor an die jeweilige Apotheke und die getestete Person.

COVID-Regeländerungen ab 22. Juli 2021
Ab 22. Juli ist der Zugang zur Nachtgastronomie nur mehr für geimpfte Personen (Fristen wie bisher) sowie Personen mit aktuellem negativem PCR-Testergebnis (maximal 72 Stunden ab Probenahme gültig) möglich.

Corona-Regelungen ab 15. August
Ab 15. August gilt eine Impfung erst bei vollständiger Immunisierung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr. Der Nachweis wird ab dem Tag der 2. Impfung ausgestellt. Die Regelungen für Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft werden sowie für Genesene und Getestete bleiben unverändert.

In Vorarlberg wird es kostenlose PCR-Testangebote geben. | Foto: /scaliger, stock.adobe.com
Nicht jeder ist geimpft. Gründe sind sehr verschieden. | Foto: APA/dpa/Sven Hoppe

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.