Welche neuen Maßnahmen treten ab Montag in Kraft
Corona Maßnahmen ab 25. Jänner 2021
Am Montag, 25. Jänner treten weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie in Kraft. Mindestabstand wird auf 2 Meter vergrößert und das Tragen einer FFP2-Maske ist in vielen Bereichen verpflichtend.
Verordnung des Bundes:
- Mindestabstand an allen öffentlichen Orten wird von 1 Meter auf 2 Meter vergrößert. Ausgenommen Personen aus gemeinsamen Haushalt, Lebenspartner, engste Angehörige und wichtige Bezugspersonen
- FFP2-Masken sind in folgenden Bereichen verpflichtend zu tragen:
- Öffentliche Verkehrsmittel
- Fahrgemeinschaften
- Seil- und Zahnradbahnen
- Kundenbereiche von Betriebsstätten des Handels (sofern geöffnet) sowie von Betriebsstätten nicht körpernaher Dienstleistungsbetriebe (körpernahe Dienstleistungen bleiben weiterhin untersagt
- Märkte (indoor und outdoor)
- Parteienverkehr von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten
- Gastronomie – sofern geöffnet (zum Beispiel beim Abholen von Speisen und in Betriebskantinen)
- Beherbergungsbetriebe – sofern geöffnet (in allgemein zugänglichen Bereichen wie der Lobby oder an der Rezeption, gilt nicht im Zimmer; Betretung weiterhin nur aus Ausnahmegründen wie zu dringenden beruflichen Zwecken).
Die FFP2-Pflicht gilt ab dem Alter von 14 Jahren.
Ab 6 Jahren kann stattdessen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasenbereich nicht abdecken.
- Berufsgruppentestungen
- Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit Kontakt zu Kundinnen/Kunden (z.B. Handel, Dienstleistungen, Verkehr)
- Lehrerinnen/Lehrer und Elementarpädagoginnen/-pädagogen bei Kontakt zu Schülerinnen/Schülern
- Lagerlogistik, wenn Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter den Mindestabstand regelmäßig unterschreiten
- Öffentlicher Dienst (Parteienverkehr)
- Spitzensport (bei Mannschafts- und Kontaktsportarten)
Für die Berufsgruppentestungen gilt: Wer nicht getestet ist, muss eine FFP2-Maske tragen. Im Gesundheits- und Pflegebereich sind sowohl Testungen als auch FFP2-Masken (bei Kontakt zu Patientinnen/Patienten beziehungsweise Bewohnerinnen/Bewohnern) vorgeschrieben.
- Kultur: Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive bleiben vorerst geschlossen. Für Bibliotheken ist künftig Click & Collect möglich
- Freizeit: Tierparks, Zoos und botanische Gärten bleiben vorerst geschlossen.
- Sport: Outdoor-Sportstätten dürfen weiterhin betreten werden (Eislaufplatz, Loipen, Skigebiete), die 10-m2-Regel ist einzuhalten. Künftig muss zudem ein Abstand von mindestens 2 Metern eingehalten werden.
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