Welche neuen Maßnahmen treten ab Montag in Kraft
Corona Maßnahmen ab 25. Jänner 2021

Die FFP2 Maske wird unser täglicher Begleiter | Foto: Silke
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  • Die FFP2 Maske wird unser täglicher Begleiter
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Am Montag, 25. Jänner treten weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie in Kraft. Mindestabstand wird auf 2 Meter vergrößert und das Tragen einer FFP2-Maske ist in vielen Bereichen verpflichtend.

Verordnung des Bundes:

  • Mindestabstand an allen öffentlichen Orten wird von 1 Meter auf 2 Meter vergrößert. Ausgenommen Personen aus gemeinsamen Haushalt, Lebenspartner, engste Angehörige und wichtige Bezugspersonen
  • FFP2-Masken sind in folgenden Bereichen verpflichtend zu tragen:
  1. Öffentliche Verkehrsmittel
  2. Fahrgemeinschaften
  3.  Seil- und Zahnradbahnen
  4.  Kundenbereiche von Betriebsstätten des Handels (sofern geöffnet) sowie von Betriebsstätten nicht körpernaher Dienstleistungsbetriebe (körpernahe Dienstleistungen bleiben weiterhin untersagt
  5.  Märkte (indoor und outdoor)
  6.  Parteienverkehr von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten
  7.  Gastronomie – sofern geöffnet (zum Beispiel beim Abholen von Speisen und in Betriebskantinen)
  8. Beherbergungsbetriebe – sofern geöffnet (in allgemein zugänglichen Bereichen wie der Lobby oder an der Rezeption, gilt nicht im Zimmer; Betretung weiterhin nur aus Ausnahmegründen wie zu dringenden beruflichen Zwecken).

Die FFP2-Pflicht gilt ab dem Alter von 14 Jahren.
Ab 6 Jahren kann stattdessen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasenbereich nicht abdecken.

  • Berufsgruppentestungen
  1. Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit Kontakt zu Kundinnen/Kunden (z.B. Handel, Dienstleistungen, Verkehr)
  2.  Lehrerinnen/Lehrer und Elementarpädagoginnen/-pädagogen bei Kontakt zu Schülerinnen/Schülern
  3. Lagerlogistik, wenn Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter den Mindestabstand regelmäßig unterschreiten
  4. Öffentlicher Dienst (Parteienverkehr)
  5. Spitzensport (bei Mannschafts- und Kontaktsportarten)

Für die Berufsgruppentestungen gilt: Wer nicht getestet ist, muss eine FFP2-Maske tragen. Im Gesundheits- und Pflegebereich sind sowohl Testungen als auch FFP2-Masken (bei Kontakt zu Patientinnen/Patienten beziehungsweise Bewohnerinnen/Bewohnern) vorgeschrieben.

  • Kultur: Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive bleiben vorerst geschlossen. Für Bibliotheken ist künftig Click & Collect möglich
  • Freizeit: Tierparks, Zoos und botanische Gärten bleiben vorerst geschlossen.
  • Sport: Outdoor-Sportstätten dürfen weiterhin betreten werden (Eislaufplatz, Loipen, Skigebiete), die 10-m2-Regel ist einzuhalten. Künftig muss zudem ein Abstand von mindestens 2 Metern eingehalten werden.
Die FFP2 Maske wird unser täglicher Begleiter | Foto: Silke
Stärkere Bekämpfung  | Foto: martin-sanchez

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