Pflegerin (48) reiste ab und überließ hilflosen 74-jährigen seinem Schicksal
Herzlose rumänische 24-Stunden Pflegerin ließ bewegungs- und sprachunfähigen Senior im Bett liegen und reiste in ihre Heimat ab. Mit in ihrem Gepäck: Goldbarren und -münzen sowie Schmuck
BEZIRK WAIDHOFEN. Ein geradezu empörender Fall wurde am 2. Februar im Landesgericht Krems verhandelt:
In Schaditz wurde ein 74-jähriger Mann von einer Pflegerin rund um die Uhr betreut. Der Mann lag in Windeln völlig hilflos im Bett, er konnte nicht sprechen und war bewegungsunfähig. Speisen und Getränke mussten ihm gereicht werden, außerhalb des Bettes konnte er nur mit einem Rollstuhl bewegt werden.
Pflegerinnen im 24-Stunden-Dienst
Die Pflegerin betreute den Mann zwei bis vier Wochen lang rund um die Uhr, dann wurde sie durch eine Kollegin abgelöst.
Am 3. Oktober verließ die Frau das Haus und ließ ihren Schützling zurück, obwohl sie wusste, dass eine Ersatzpflegerin frühestens nach zwei Tagen einspringen konnte. Die Organisation, die die Frau vermittelt hatte, wies sie ausdrücklich an bis zum Eintreffen der neuen Pflegerin im Haus zu bleiben. Ungeachtet dessen sperrte die Frau das Haus ab und ward nicht mehr gesehen.
Goldbarren und -münzen sowie Schmuck verschwunden
Die Ersparnisse hatten der Pflegling und seine (inzwischen verstorbene) Ehegattin -sie war zur Tatzeit stationär im Landesklinikum- in Goldbarren und Goldmünzen angelegt, die Gattin besaß auch mehrere goldene Ohrringe und Halsketten. All hatte das Ehepaar im Haus aufbewahrt (die Goldvorräte in einer versperrten Geldkassette). Seit der überstürzten Abreise der Pflegerin waren diese Wertsachen ebenso verschwunden. Der Wert soll auf rund 30.000 Euro belaufen haben.
Leugnende Verantwortung
Unter nervenaufreibendem Heulen beschwor die Angeklagte -sogar unter Berufung auf das Leben ihrer Kinder und Enkelkinder- ihre Unschuld: Sie habe ohnedies einen Zettel an der Haustüre hinterlassen, auf dem sie auf ihre Abreise hingewiesen und weiters darauf, dass die Hausschlüssel im Blumentopf deponiert seien. Tränenreich leugnete sie Gold und Schmuck gestohlen zu haben.
Nachbar las Mitteilung an der Türe
Bereits am nächsten Tag konnte der Pflegling aus seiner misslichen Situation befreit werden, ein Nachbar, der um seinen Zustand wusste, schlug Alarm.
Angeklagte in Kärnten festgenommen
Zweieinhalb Monate später wurde die Frau in Kärnten verhaftet, wo sie sich neuerlich als Pflegerin bei einer Familie angedient hatte.
Zwei Jahre teilbedingte Haft
Ein Schöffensenat des Landesgerichtes Krems (Vorsitzende Richterin: Gudrun Hagen) glaubte den Unschuldsbeteuerungen der Angeklagten nicht. Unter anderem deshalb, weil Internetfotos auftauchten, auf dem sie eine Halskette der Ehegattin ihres Pfleglings trug.
Der Senat sprach die Frau wegen des Vergehens des Quälens und Vernachlässigens einer wehrlosen Person und des Verbrechens des schweren und gewerbsmäßigen Diebstahls, teilweise begangen durch Einbruch, schuldig und verurteilte sie zu einer teilweise bedingten Freiheitsstrafe in der Dauer von 24 Monaten, davon acht Monate unbedingt.
Überraschenderweise nahm die Frau trotz ihres vorangegangenen vehementen Leugnens das Urteil an. Auch die Staatsanwältin konnte damit leben und erklärte Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist somit rechtskräftig!
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