AKNÖ hat für Konsumenten 1,3 Millionen Euro erkämpft
NÖ (mü). Die Warnung vor Kostenfallen und Erste Hilfe, wenn man in eine solche Falle getappt ist, sind eine spezielle Dienstleistung, die die Arbeiterkammer mit dem Konsumentenschutz auch in Niederösterreich entwickelt hat. Sie funktioniert so gut, dass sie wesentlich zu dem Erfolg beigetragen hat, mit dem die Arbeiterkammer aus einem Ranking der größten Dienstleister des Landes, wozu auch die Kammern gehören, "als Nummer 1 in der Zufriedenheit" hervorgegangen ist.
Laut AKNÖ-Präsident Markus Wieser haben sich im letzten Jahr allein zu den Problemen Finanzdienstleistungen, Wohnen, Handy und Einkauf per Bestellung im Internet 40.000 Personen an die Arbeiterkammer gewandt, um sich von ihren Experten beraten und helfen zu lassen. "Wir wollen die auftretenden Probleme in erster Linie außergerichtlich durch Verhandlungen mit den Firmen lösen", sagte Wieser bei der Präsentation der Konsumentenschutzbilanz 2013. Dass sich die Interventionen gelohnt haben, zeigt der erzielte Durchschnitt von fast 1.000 Euro pro Person, nämlich 1,278.012 Euro für 1.384 erfolgreich abgeschlossene Beschwerdefälle.
Da die Einkommen hinter der in Österreich im europäischen Vergleich überdurchschnittlich wachsenden Inflation zurückbleiben, werde der Konsumentenschutz immer wichtiger, stellte AKNÖ-Direktor Helmut Guth fest. Deshalb will man die gemeinsam mit der NÖ Wirtschaftskammer gegründeten Schlichtungsstellen für die Branchen Kfz, Installateure und Rauchfangkehrer, die sich bewährt haben, auf weitere Konsumbereiche ausdehnen. Als besonderes Anliegen hob Guth die Aufklärung in der Schule hervor, was eine "vorbeugende wichtige Maßnahme" sei.
Aktueller Konsumentenschutz fällt flächendeckend mit sämtlichen Konsumzonen und Lebensbereichen zusammen, in denen sich der Mensch heutzutage bewegt. Er ist daher ebenso vielfältig und variantenreich. So gehören zu seinen Themen auch Kartellabsprachen und Machtmissbrauch, Förderung der Prozessökonomie durch ein neues Gruppenverfahren, das Durchsetzen von Gewährleistungsansprüchen, Baumängel, Fremdwährungskredite, fondsgebundene Lebensversicherungen, Schadenersatzansprüche, ungepflegte Hotels, Reisestornos etc.
Der erste Kontakt mit den Experten des Konsumentenschutzes erfolgt in den meisten Fällen per Telefon. Oft reicht ein Telefonat aus, um den gewünschten Rat einzuholen. Andernfalls können hier das weitere Vorgehen abgesprochen und auch Termine für ein persönliches Gespräch in der Zentrale oder nächsten Bezirksstelle vereinbart werden. Auch ein E-Mail ist möglich, um der Beschwerde nachzugehen und eine Prüfung des jeweiligen Falles einzuleiten. (mü)
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