Neue Überprüfung
Das ist der Gefahren-Check für Sonntagbergers Wildbäche

Vor Ort bei der Überprüfung des Gefahrenzonenplanes (v.l.n.r.): DI Hans Grundner (NÖ Landesregierung), GGR Gerhard Schallauer, DI Andreas Pichler (BMLRT), DI Christian Amberger (WLV), DI Stephan Vollsinger (WLV).
 | Foto: WLV
  • Vor Ort bei der Überprüfung des Gefahrenzonenplanes (v.l.n.r.): DI Hans Grundner (NÖ Landesregierung), GGR Gerhard Schallauer, DI Andreas Pichler (BMLRT), DI Christian Amberger (WLV), DI Stephan Vollsinger (WLV).
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Die kommissionelle Überprüfung der Revision des Gefahrenzonenplanes der Wildbäche in der Gemeinde Sonntagberg wurde durchgeführt.

SONNTAGBERG. Die Überprüfung wurde notwendig, da der alte Gefahrenzonenplan aus dem Jahr 1986 nicht mehr dem Stand der Technik entsprach und da im Gemeindegebiet von Sonntagberg die Unterlaufstrecken des Nellingbaches und des Lugbaches im Rahmen einer Kompetenzbereinigung von der Bundeswasserbauverwaltung übernommen wurden.
Für diese Gerinnestrecken lagen bis dato noch keine Gefahrenausweisungen vor.

Modernste Simulationstechnologie


Planverfasser Stephan Vollsinger von der Gebietsbauleitung bildete unterstützt mit modernster Simulationstechnologie und aktuellen mit der Landeshydrographie abgestimmten Hochwasserwerten dem gesetzlichen Auftrag folgend nun auch das Bemessungsereignis („HQ150“) für diese Gerinne ab.
Das führte dazu, dass Überlastfälle der Gerinne anzunehmen waren und somit Rote und insbesondere Gelbe Gefahrenzonen in den besiedelten Vorländern auszuweisen waren. In diesen Bachabschnitten gingen auch Stellungnahmen der betroffenen Anrainer ein. Diese wurden bei der Amtshandlung vor Ort unter Leitung von Andreas Pichler (BMLRT) beurteilt. Etliche Bedenken der betroffenen Bürger konnten zumindest relativiert werden. Die Vertreter der Gemeinde und Sektionsleiter Christian Amberger von der Wildbachverbauung betonten, dass der nachhaltige Schutz von Gebäuden und Infrastrukturen so wie in der Vergangenheit auch in der Zukunft unser gemeinsames Ziel ist.

Zur Sache:

Der Gefahrenzonenplan ist ein sogenannter forstlicher Raumplan gemäß Forstgesetz sowie der Gefahrenzonenplanverordnung
Er stellt ein flächenhaftes Gutachten mit Prognosecharakter über die Gefährdung durch Wildbäche, Lawinen und allenfalls Erosion (Massenbewegungen wie Steinschlag, Rutschung, Felssturz, etc.) dar
Der Gefahrenzonenplan ist die Basis für die Planung der Schutzmaßnahmen, unterstützt die Baubehörde sowie die örtliche und überörtliche Raumplanung und dient dem Sicherheitswesen.
Von den 34 Gemeinden, Marktgemeinden und Städten im Bezirk Amstetten sind 30 von Wildbachgefahren betroffen und mit einem ministeriell genehmigten Gefahrenzonenplan ausgestattet. Auch die Stadt Waidhofen ist aktuell beplant worden.
Im Bezirk Amstetten und in Waidhofen betreut die Wildbachverbauung rund 440 Wildbacheinzugsgebiete und 21 Lawinen und hat bis dato über 2.000 Schutzbauwerke gegen Wildbächen, Steinschlag, Rutschungen und Lawinen errichtet.
In den letzten 10 Jahren wurden hier rund 25 Mio. Euro in den Schutz vor Naturgefahren investiert

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