Aufruf zum Mord und Verherrlichung der Taliban
15 Jahre für versuchte Mordanstiftung

Die Cobra stürmte im September 2020 die Unterkunft des 31-jährigen Afghanen und nahm ihn wegen Terrorverdachts fest. | Foto: BMI
  • Die Cobra stürmte im September 2020 die Unterkunft des 31-jährigen Afghanen und nahm ihn wegen Terrorverdachts fest.
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Gegen ein mutmaßliches Taliban-Mitglied ist in Wels nun ein Urteil gesprochen worden. Für den aufruf zum Mord an einer Ärztin in den USA bekam der 31-Jährige 15 Jahre.

WELS. Der Mann soll gut vernetzt und online sehr umtriebig gewesen sein: Drei Jahre lang betrieb der Afghane Propaganda für die Taliban, machte Stimmung gegen "Ungläubige" und hieß Selbstmord- und Sprengstoffanschläge gut. Im September 2020 stürmte dann die Sondereinheit Cobra die Unterkunft des Mannes in Wels. Nun fasste er vor dem Landesgericht Wels ein überraschend hohes Urteil aus. Er wurde in der Nacht auf 10. September zu 15 Jahren verurteilt.

"Radikalisiert worden"

Zu den Anklagepunkten der gefährlichen Drohung, Verhetzung und Aufforderung zu terroristischen Straftaten, Verbrechen der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation bekannte er sich schuldig. "Ich schäme mich für diese Videos", erklärte der 31-Jährige. „Ich entschuldige mich tausend Mal dafür, es war nicht gut“. Und: „Töten wollte ich niemals jemanden.“ Der Verteidiger sprach davon, dass sein Mandant erst in Österreich von Mullahs „manipuliert, radikalisiert“ worden sei und einen „Irrweg“ eingeschlagen habe.

Zum Köpfen aufgerufen

Das schwerste Delikt, den Aufruf zum Mord, stritt er aber ab. Laut Anklage soll er, nachdem eine Ärtztin aus den USA einen Koran verbrannt hatte, dazu aufgerufen haben, sie zu köpfen und ihre Eingeweide auf der Straße zu verteilen. „Auf der Straße zerstückelt“ gehöre sie, er hoffe, dass jemand „die Hure umbringen“ werde und er wolle in „Pakistan Geld stiften, wenn sie umgebracht ist“, zitierte der Richter aus dem Aufruf des Mannes. Der 31-Jährige gab an, das Video sei nicht von seinem Profil aus gepostet worden, jemand anderes hätte sich dem bedient. Aber er verwickelte sich in Widersprüche, was die Geschworenen als erschwerend ansahen.

Nach stundenlangen Beratungen sprachen die Geschworenen den Afghanen einstimmig im Sinne der Anklage wegen versuchter Bestimmung zum Mord schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte kündigte Rechtsmittel an.

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Foto: Oliver Hoffmann - stock.adobe.com
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